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Arbeitsunfall - Verletzung Unterweisungspflicht? Haftung?


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Hallo

Letzte Woche hatte ich einen Arbeitsunfall,
beim Rohre legen ist die Bodenseitenwand zusammen, war bis zum Bauch zwischen dem Rohr eingeklemmt.

Wir hatten keinen Verbau und haben auch nicht abgeböscht.
Darauf hin ist die Polizei und Krankenwagen gekommen. Die Polizei hat 1,80m Tiefe gemessen.

Jetzt meine Frage: Mein Arbeitskollege meinte zu mir, das die Polizei gesagt hast das er, ich und mein Chef eine Anzeige bekommen.

Jetzt ruft mich heute ein andere Arbeitskollege an weil ich noch Krank geschrieben bin, und sagt das er gehört hat, das Chef zum Baggerfahrer gesagt hat, er soll sagen, das er mir gesagt hat, das ich nicht in den Graben gehen soll.

Wenn die beiden das wirklich so machen was würde dann auf mich zukommen?
Oder wie könnte man sich dagegen wehren?

Gruß,

Alex
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....Wenn die beiden das wirklich so machen was würde dann auf mich zukommen?
Oder wie könnte man sich dagegen wehren?.......


Hier in der Schweiz währe es so das die Versicherung (SUVA) Dein Arbeitsausfall nicht bezahlen würde. Mehr nicht.

Was Du dagegen machen kannst, ohne Zeuge wahrscheinlich nichts. Den ja wie willst Du ohne Zeuge das Gegenteil beweisen.

Ich an Deiner Stelle, sollte dies wirklich dem entsprechen wie Du dies geschildert hast, und die beiden Gegen Dich aussagen, da würde ich mir einen besseren Arbeitsgeber aussuchen. Solch ein Chef könnte mich mal.......
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Hallo !

Gab ...oder gibt es denn bei euch in der Firma Sicherheitsunterweisungen von einem Sicherheitsbeauftragten...?
Machen ja eigentlich die meisten Firmen bzw. ist bei uns sogar Vorschrift einmal im Jahr eine Sicherheitsunterweisung durchzuführen ....

Da wird einem in der Regel erklärt , was er auf der Baustelle zu tuen und zu lassen hat....

Gruß...Volker
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Hallo !

Grundsätzlich wurde ich aber mal sagen , im Moment hast du erst mal die A....karte.

Ich gehe aber mal davon aus das du keine bleibenden Schäden behälst ( was ich dir natürlich wünsche ) würde ich mir mal keine "großen Kopp" drum machen.....wird dann wohl im Sande verlaufen....

Gute Besserung...

Gruß...Volker

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In einem solchen Fall würde ich vllt mal abklären dass der chef die behandlungskosten übernimmt, wenn du in dem falle wirklich sagst dass der baggerfahrer gesagt hat du sollst nicht reingehen. Auf der Anzeige bleibst natürlich du sitzen, der chef und der Baggefahrer kommen dann ungeschoren davon.

Die Berufsgenossenschaft wird evtl anstreben dass du zum 2-wöchigen sicherheitstrianing musst.

Wenn du allerdings nicht sagt dass der Baggerfahrer gesagt hat dass du nicht rein darfst, könnte der Baggerfahrer eine Maschinensperren bekommen (d.h. dass er von der BG aus keine Maschinen mehr bedienen darf), dadurch seinen Job verlieren und du kämst ungeschoren davon und die Versicherung übernimmt die Behandlungskosten.

Überleg dir also gut wem du eins aufn Deckel geben willst, dir selbst oder dem Baggerfahrer.
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