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Unterlagen zu altem Bauwagen


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Hallo Zusammen,

vermutlich mache ich mich nicht sehr beliebt damit, im ersten Beitrag gleich eine Anfrage zu machen. Ich kenne das von meinem Forum nur zu gut...
Leider habe ich nicht viel Hoffnung in meinem Forum - dem Traktorhof - Antwort auf meine Frage zu finden, denn Bauwagen kommen nunmal aus der Baubranche und wenn man sie heut in Verbindung mit Traktoren sieht, dann meist als Schlafgelegenheit auf Treffen.
Genau so ist es bei auch. Zunächst wollte ich den Bauwagen nur mit Folgekennzeichen fahren, da Bauwagen ja TüV und Zulassungsfrei sind. Problem ist wohl nur, dass dies unter der Bedingung gilt, dass ein Bauunternehmen das Teil auch als Bauwagen bzw. Pausenunterkunft nutzt. Das ist ja bei mir beim besten Willen nicht der Fall.
Nachdem ein Freund von mir seinen Wohnwagen für Traktorbetrieb zugelassen bzw. versichert hat und nun grad mal 12 € im Jahr an Versicherung bezahlt möchte ich meinen Bauwagen auch zulassen.

Doch bevor ich ans zulassen denke, brauch ich erstmal Papiere für das gute Stück. Womit ich wieder bei dem oben angesprochenen Umstand bin, dass Bauwagen wohl nie zugelassen waren und es somit auch keinerlei Papiere dafür gibt.
Wenigstens ist noch ein Typenschild vorhanden. Damit sollte man zur Not auch etwas bekommen oder? Auch wenn eine Betriebserlaubnis ja schon hilfreich wäre.

Habe vorhin mal das Typenschild abgeschrieben. Darauf findet sich folgendes :

"Zugdeichsel"
Typ : K2
Bj. 1973
zul. GG : 1400 kg
max. km/h : 20
Stützlast an Zugöse : 140 kg
Prüfzeichen : F265
Herst. : N.V. Wagenbouw Rotterdam/Niederlande
Vertriebsfirma : Holwa GmbH Wesel

Herstellungstag ist der 25.9.74, also mit seinen 34 Jahren schon ein Oldtimer. Momentan sind noch Staplerreifen, also Vollgummi montiert ! Diese waren schon drauf als ich ihn gekauft habe Anfang diesen Jahres. Für die Zukunft suche ich daher noch Luftbereifung. 6x9.00 ist das glaub ich. Alternativ nehme ich auch gern 2 Felgen (mit Bereifung falls möglich) die etwas größer sind. Es sind 4 Loch, mit Radnabendurchmesser 80 mm und einer Lochmittagdiagonale von 108 mm.
Würde auch gegen Vollgummibereifung tauschen.

Habe den Bauwagen innen fast fertig umgebaut, auf meine Bedürfnisse um ihn mit auf Traktortreffen zu nehmen.
Hier findet ihr den kompletten Bericht :
http://www.traktorhof.com/forum/viewtopic.php?t=5247

Nun wo er innen fast fertig ist, komme ich nicht drumherum ihn außen auch noch zu machen. Die Bretter sind teilweise einfach zu faul...Am Wochenende fiel das Linke Fenster auseinander weil es einfach zu faul war...Weiteres Problem ist dass der Aufbau durch die vor allem an der Unterkante verfaulten Bretter keinen so guten Halt mehr hat und der Aufbau mehrere Zentimeter nach Links und Rechts kippt. Also die Bretter schieben sich diagonal immer etwas hin und her...


Würde mich freuen, eine Antwort zu bekommen. Egal in welcher Form.

Gruß Nils
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Hallo,

also Bauwagen sind nun wirklich nicht mein Thema - eher "Sättigungsbeilage" auf Baustellen, aber so ganz verstehe ich das Problem nicht.

Der Bauwagen darf mit max 25 km/h gezogen werden. Ein Traktor ist ja idealerweise vorhanden.
Eine ABE war damals sicherlich mit dabei. So ist das heute jedenfalls. Ist der Hersteller noch existent, sollte eine Zweitschrift (ggf. kostspielig) kein Problem sein. Ansonsten mal bein TÜV fragen. 1973 wurde das Ding ja mal von Kraftfahrtbundesamt zugelassen. Also regendwie müsste das doch was gehen...

Ich würde "naiv" mal bein TÜV fragen, was ich machen müss, damit die Kiste über eine öffentlichen Straße gezogen werden kann.

Viel Erfolg!
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Genau das ist ja mein Problem. Zugelassen war er wohl nicht, da die Teile ja TüV und Zulassungsfrei waren und bis Heute sind, aber nunmal nur unter dem Nutzen für den eine Baufirma ihn nutzt.

Aber werde es wohl so machen müssen, dass ich beim TüV für eine Einzelabnahme nachfrage. Dürfte aufgrund des Gottseidank noch vorhandenen Typenschilds wohl nicht so das Problem sein. Zum Hersteller fand sich leider nichts. bearbeitet von Nils_Heinen
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Hallo Nils_Heinen,

wenn Du den Bauwagen als Wohnwagen zulassen möchtest, kommst Du um eine Einzelabnahme nicht rum.
Denn Du hast ja jetzt eine zulassungsfreie Baubude (§ 3 Abs. 2 Buchstabe c FZV) klick

Die fahrbare Baubude ist ein Fahrzeug, das nach seiner Bauart geeignet und auch tatsächlich dazu bestimmt ist, auf Baustellen als Lagerraum für Geräte und Materialien, als Aufenthaltsraum für das Personal der Baustellen oder als Waschraum oder Büroraum zu dienen. Die Zweckbestimmung für die Baustellen begründet die Vorraussetzung der Zulassungsfreiheit.

Obwohl das Typenschild vorhanden ist, müssen auch andere Daten (z.B. Gewichte, Abmessungen ect.) ermittelt werden.

Die kostengünstigere Variante hat wohl Dein Freund gefunden.
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  • 8 months later...
Ich bin jetzt einen entscheidenden Schritt voran gekommen. War vorgestern beim TÜV und die sagten mir, dass der Anhänger auch bei privater Nutzung zulassungsfrei bleibt ! Ich brauch lediglich eine ABE (welche ich vom TÜV bekomme sofern sich keine auftreiben lässt) und eine Fahrgestellnummer. Diese war aber wohl auf einem leider nicht mehr vorhandenen Blechschild eingeschlagen. Mal sehen was ich jetzt mache.

Des weiteren muss die Besitzeranschrift auf dem Wagen angebracht sein und 3 Mal ein 20 bzw. 25 km/h Schild.
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