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Geschrieben

hallo schöne bilder! klatsch.gif aber ohne steinschlagschutz ? im abbruch ?? bei uns in bochum geb ich dieser firma eine stunde dann ist die baustelle still laugh.gif wir haben seid jahren auf fast jeder baustelle besuch vom amt für arbeitsschutz man kennt sich schon biggrin.gif und das sollte überall so sein sicherheit ist nun mal sehr wichtig oder ? eusa_think.gif gruß abbruchmichi wave.gif

2007/09/post-828-1188940427_thumb.jpg

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Geschrieben
Und wieder ein GALA-Bauer, der mit seinen Baggern ohne die nötigen Schutzgitter 'mal so eben eine Brücke wegmacht! dry.gif


Ist aber momentan im Trend - Geiz ist geil.
Geschrieben (bearbeitet)

Ist aber momentan im Trend - Geiz ist geil.


Leider hat sich dieser Spruch und Werbeslogan derart in unseren Hirnen festgebrannt, dass man kaum mehr was anderes zu hören kriegt. wacko.gif

Das geht dann wieder so lange bis irgendwann was passiert... und dann seien wohl auch wieder alle anderen schuld.

Besonders genial wird das dann, wenn wie auf einigen Baustellen in Niederösterreich gesehen, neben dem unmittelbaren Arbeitsbereich des Baggers in einem Abbruchhaus Gastarbeiter ohne Schutzkleidung arbeiten und z.B. Fensterrahmen sowie Heizungsteile aus dem unsortierten Bauschutt ziehen (k.A. warum genau, aber es sind sicher nur die Kostengründe).

Und das, wo ober deren Köpfen noch lose Ziegel sowie Holzbalken lagen.

Und keiner hatte auch nur Sicherheitsschuhe sowie Helme getragen, evtl. ne Kappe oder n Kopftuch. bearbeitet von derKarl
Geschrieben
Wenn ich sowas sehe, stelle ich mir immer die Frage, soll ich jetzt solche Bilder posten oder nicht ? Die Mängel sind ja eindeutig per Bild festgehalten.

Kann dem Unternehmen dann nachträglich noch was passieren durch solche Bilder ? Und wie sieht es mit dem Fotographen aus ? Kann der von der Firma belangt werden, wenn die Ärger bekommen ?
Geschrieben

Und wie sieht es mit dem Fotographen aus ? Kann der von der Firma belangt werden, wenn die Ärger bekommen ?


Wieso sollte der Fotograf, solange er sich rechtmässig verhält, belangt werden können? Den Verstoss gegen Arbeitsschutzbestimmungen begeht ja nicht der Fotograf.

Jeder Unternehmer ist verpflichtet, Abbrucharbeiten so vorzubereiten und durchzuführen, dass möglichst keine Gefahr für Beschäftigte oder Dritte besteht. Grundlage ist dafür die Gefährdungsbeurteilung durch den Unternehmer und die daraus resultierende Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen.
Bagger ohne ROPS / FOPS beim Brückenabbruch fallen sicherlich nicht unter die Kategorie "geeignetes Abbruchgerät".

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