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Arbeitsmaschinen unter 6 km/h ohne Betriebserlaubnis ?


urquattro

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Hallo Leute,

mir fällt gerade noch ein, daß ich beim Kauf meines Hitachi EX8-2 keine Betriebserlaubnis mitbekommen habe, weil der Händler meinte, es gäbe für Arbeitsmaschinen unter 6 km/h keine Betriebserlaubnis. Tatsächlich fährt mein Boki 12 km/h und hat eine Betriebserlaubnis. Ist das richtig so ?

VG, Andre aus MG
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Ist richtig so yes.gif

Der EX hat auch keine Straßenzulassung (hat kein Bagger mit Kettenfahrwerk), daher auch keine BE.
Du brauchst die Sicherheitsvorschriften und Bedienanleitung (für die BG). Wenn du Glück hast bekommst du noch einen Ersatzteilkatalog.
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  • 2 months later...
Ich kenn auch kein Bagger mit Ketten, der eine BE hat. Theoretisch aber möglich

Das sagt die StVZO:

§ 34b Laufrollenlast und Gesamtgewicht von Gleiskettenfahrzeugen.
(1) Bei Fahrzeugen, die ganz oder teilweise auf endlosen Ketten oder Bändern laufen (Gleiskettenfahrzeuge), darf die Last einer Laufrolle auf ebener Fahrbahn 2,00 t nicht übersteigen. Gefederte Laufrollen müssen bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 8 t so angebracht sein, dass die Last einer um 60 mm angehobenen Laufrolle bei stehendem Fahrzeug nicht mehr als doppelt so groß ist wie die auf ebener Fahrbahn zulässige Laufrollenlast. Das Gesamtgewicht von Gleiskettenfahrzeugen darf 24,00 t nicht übersteigen. Bei Fahrzeugen mit ungefederten Laufrollen und Gleisketten, die außen vollständig aus Gummiband bestehen, darf der Druck der Auflagefläche der Gleiskette auf die ebene Fahrbahn 0,8 N/mm 2 nicht übersteigen. Als Auflagefläche gilt nur derjenige Teil einer Gleiskette, der tatsächlich auf einer ebenen Fahrbahn aufliegt. Die Laufrollen von Gleiskettenfahrzeugen können sowohl einzeln als auch über das gesamte Laufwerk abgefedert werden.
(2) Gleiskettenfahrzeuge dürfen die Fahrbahn zwischen der ersten und letzten Laufrolle höchstens mit 9,00 t je Meter belasten

Gruss Hardy
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