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Umrüstung Gabelstapler nach StVZO


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Hallo Zusammen!

Ja ich bin begeistert - da ham mer ja ne richtig interessante Diskussion laufen ... danke an cyberhunter - das war genau so ein Link wie ich ergebnislos gesucht hatte. Ist scho ein guter Tip.
die Anfrage bei anderen Feuerwehren läuft zeitgleich

@ Mc Otti - klar mit dem Stapler brauch mer bis zur Einsatzstelle eine Ewigkeit - aber einen Anhänger haben wir z.Z. noch nicht. Das kommt noch... Und egal wie an der Einsatzstelle will ich dann auch vernünftiges Gerät haben. Und da ist anständige Beleuchtung ein wichtiger Punkt. Auch die Befreiung der Stvo ist meiner Meinung nach eine sehr trübe Grauzone. Also wenn man die Chance hat ordentliches Gerät zu haben... sollte man diese doch auch nutzen...

@ Carl - na die Einsatzmöglichkeiten hast Du zwar schon richtig aufgeführt aber keine Theorie ohne die berühmte Ausnahme in der Praxis.
Meiner Meinung nach ein gutes Beispiel war am 18.07.07 auf der A99 bei München. ein Einsatzbericht ist auf der Homepage http://www.feuerwehr-ottobrunn.de/ zu finden. Da war uns ein ähnliches Problem - hier mit Radladern - geboten. Aber die sind ja den Staplern durch aus sehr ähnlich. Wir hatten noch einen 2ten Stapler vom Bauhof. Die Anfahrt zur Einsatzstelle erfolgte unter Geleit eines Feuerwehrfahrzeugs (wegen Funk und Sondersignale) mit 20 Sachen durch die Rettungsgasse! war eh Stau aufgrund Vollsperrung der Autobahn - Mangels geeignetem Transporter bzw Zugfahrzeug für den Anhänger gings ned anders.

Und so sehe ich auch für den Stapler vielseitige Verwendungszwecke. Auch zum Be und Entladen von Versorgungslkw (z.B. Gitterboxen mit Material und Ausrüstung)
nicht jeder hat eine Palettengabel für den Ladekran zur Hand.
Die Sache mit dem Personal vor Ort bei Betrieben ist meiner Meinung nach auch eher mit Vorsicht zu geniessen. Und da will ich mich lieber auf mein Material verlassen als auf "fremdes Gerät". Und das ist das halt - die Fahrzeuge will ich ja auch immer Einsatzklar und nach Möglichkeit bestens Ausgerüstet sehen.

eine Interessante Frage stellt sich mir noch...
weiss jemand wo ich Hinweise finde wie ich die Beleuchtung installieren muss.. also kann ich die Blinker auch am Dach befestigen oder müssen die bestimmten Abstand vom Boden weg sein? Wo finde ich da vernünftige Angaben?

Gruß

Martl


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Salü Leute,

ein Stapler der im öffentlichen Straßenraum betrieben wird braucht keine Zulassung!! Der Stapler gilt als Selbstfahrende Arbeitsmaschine (bis 20 km/h) und benötigt daher nur die Lichttechnische-Anlage wie Blinker, Bremslicht, Rückleuchten und Scheinwerfer sowie Hupe. Wie Eingangs schon richtig erwähnt muß bei der Straßenfahrt ein durchgehender Zinkenschutz angebracht sein oder die Gabeln müssen abgenommen werden.
Hier Bilder von unserem Stapler wo man die Lichttechnische-Anlage gut erkennen kann:

Heckbeleuchtung

Staplerheck.jpg



Frontbeleuchtung

Stapler_front.jpg



Detail Scheinwerfer und Blinker

Detail.jpg






MfG
Uwe
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ZITAT(Martl 112)
Die Sache mit dem Personal vor Ort bei Betrieben ist meiner Meinung nach auch eher mit Vorsicht zu geniessen. Und da will ich mich lieber auf mein Material verlassen als auf "fremdes Gerät". Und das ist das halt - die Fahrzeuge will ich ja auch immer Einsatzklar und nach Möglichkeit bestens Ausgerüstet sehen.

Dies war auf die Firmen bezogen, die etwa Recyclinghöfe oder dergleichen sind, wo spezielle Aufnahmemittel etwa für den Transport von Pressballen und dergleichen verwendet werden.

Diese Aufnahmegeräte haben kaum Feuerwehren in ihrem Inventar, oder kennst du eine, die eine Ballenzange hat, die auf die verschiedensten Größen eingestellt werden kann?

Und das Personal der Firmen war nicht auf die Fahrer der Geräte bezogen sondern auf Portiere, Nachtwächter, etc... die Zugang zu den Fahrzeughallen haben und dem Betreiber eines Recyclingbetriebs bzw. einer anderen derartigen Firma ist es sehrwohl weit aus wichtiger, den Schaden an der Firma als gesamtes zu minimieren, als nur die Geräte zu schützen, schon mal einen Teil einer Deponie (wie etwa den Sperrmüllbereich) in Vollbrand gesehen? Hier war das schon locker 4 mal der Fall und der Betreiber (Wirtschaftshof St. Pölten) sowie 2 Baumaschinenhändler hatten Geräte hergeborgt, um das Material zu den Löscharbeiten sowie zum Schutz vor überspringen der Flammen auf benachbarte Lagerstätten zu verhindern (Schneisenbildung, etc.)

Und wenn eine Recyclingfirma brennt, wo etwa Kunststofffolien oder Altpapier- und Kartonagenballen brennen, wirst du dir schwer tun, eine Gasse durch einen Lagerstapel zu treiben, nur um ein Überspringen des Brandes bzw. weiterbrennen des Lagers zu verhindern.

Is ja genau das gleiche bei nem Sägewerk... wenn da das Baumstammlager brennt, wird man auch versuchen zum einen möglichst viel Löschmittel einzusetzen wie auch die Brandlast zu verkleinern.

ZITAT(Watermaster01)
ein Stapler der im öffentlichen Straßenraum betrieben wird braucht keine Zulassung!! Der Stapler gilt als Selbstfahrende Arbeitsmaschine (bis 20 km/h) und benötigt daher nur die Lichttechnische-Anlage wie Blinker, Bremslicht, Rückleuchten und Scheinwerfer sowie Hupe. Wie Eingangs schon richtig erwähnt muß bei der Straßenfahrt ein durchgehender Zinkenschutz angebracht sein oder die Gabeln müssen abgenommen werden.

Dann ist das einer der Punkte, die in der deutschen StVO anders als in der österreichischen ist. Hier muss ein Stapler, der als selbstfahrende Arbeitsmaschine im Straßenverkehr eingesetzt werden soll, als Baumaschine zugelassen werden.

MfG Karl

@martl112

Ich hab mir jetzt mal den von dir erwähnten Bericht angesehen und durchgelesen. Der Radlader wird wohl über eine Zulassung verfügen, da er ja im Besitz des Bauhofs ist und dort üblicherweise alle Geräte die im "Außendienst" verwendet werden können zugelassen sind. Und das mit dem Anfahren hab ich glaub ich schon mal in einem älteren Beitrag geschrieben, dass der unter Geleitschutz erfolgen soll wenn z.B. ein Radlader zum Einsatz kommt. Der Radlader aus dem Bericht hat sich zudem auf einer etwas anderen Region bewegt, die zum Großteil nicht mehr Fahrbahn ist

Mit dem Radlader musste zwischen Standstreifen und Böschung manövriert werden.

Der Standstreifen ist es schon noch, aber den meinte ich auch nicht, sondern die Böschung wink.gif bearbeitet von derKarl
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  • 9 months later...
Also da ich selber als Gabelstaplermonteur gearbeitet habe kann ich folgendes Sagen !

Licht wie beim Auto muss vorhanden sein !
Warndreieck
Unterlegkeile
Zinkenschutz
Es Darf bei Strassenfahrt keine Last befördert werden !
Der Fahrer muss für das Zulässige Gesamtgewicht einen Führerschein haben .
Ein Beckengurt oder eine Vollständig geschlossene Kabine muss vorhanden sein .
Gültige UVV
Reifen mit Profil

So glaube das wars

Mfg Mario
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