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Arbeitslosengeld: Nur 180 Tage anspruch alle 2 Jahre


zij00939

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Aufgrund von Schlechtwetter oder Auftragsmangel braucht kein Arbeitnehmer mehr entlassen zu werden!


Was bedeutet Winterarbeitslosigkeit
für die Arbeitnehmer im Baugewerbe? Die Arbeitslosigkeit im Baugewerbe ist hoch.Zur Sockelarbeitslosigkeit von ca. 200.000 Beschäftigten in den Bauberufen kamen in den letzten Jahren noch einmal ca. 200.000 vor allem gewerbliche Arbeitnehmer hinzu, die nicht das ganze Jahr über beschäftigt wurden. Sie waren vor allem in den Wintermonaten häufig über Monate arbeitslos. Die notwendigen Anwartschaftszeiten von acht Monaten im Jahresschnitt als Voraussetzung für den Bezug von ArbeitslosengeldI werden von vielen Beschäftigten nicht erreicht und es droht das Abrutschen ins Arbeitslosengeld II.
Arbeitslosengeld II reduziert nicht nur Einkommen auf Sozialhilfeiveau, sondern verschlechtert
die Situtation der Arbeitnehmer insgesamt:
Damit Arbeitslosengeld II überhaupt gezahlt wird, werden die Vermögens- und Besitzverhältnisse des betroffenen Arbeitslosen sowie der nächsten Familienangehörigen bewertet. Hat man z. B. etwas Geld angespart oder arbeitet der Partner/die Partnerin, so kann selbst das niedrige Arbeitslosengeld II noch einmal gekürzt werden oder entfällt sogar ganz. Um diesen Auswirkungen für einen großen Teil der Kolleginnen und Kollegen entgegenzutreten, war es der IG BAU wichtig, die Regelungen zum Saison-Kurzarbeitergeld bei den Tarifverhandlungen 2005 durchzusetzen, die als Teil eines umfangreichen Paketes
von tariflichen Lösungen im Juli 2005 dann als Vereinbarung zur Weiterentwicklung der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung bereits die wesentlichen Elemente der neuen Winterregelung enthielt.1 Die Tarifvertragsparteien erarbeiteten dann mit dem zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS und der Bundesagentur für Arbeit (BA) die neuen gesetzlichen Regelungen, deren maßgebliche Bestimmungen zum 1. April 2006, die Winterbeschäftigungsumlagenverordnung zum 1. Mai 2006 in Kraft getreten sind. Die auf der neuen gesetzlichen Basis beruhenden Leistungen fließen ab dem 1. Dezember 2006. Die entsprechenden flankierenden tarifvertraglichen Regelungen im Bundesrahmentarifvertrag
für das Baugewerbe (BRTV) sind mit Wirkung zum 1. Juni 2006 in Kraft getreten

Hierzu gibt es eine Broschüre 4,7 MB als PDF, die bekomme ich irgendwie nicht hochgeladen.
Wer Interesse hat schickt mir eine Mail an clemens@gesunde-bauarbeit.de dann sende ich die zu. bearbeitet von Betriebsratvorsitzender
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