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LKW Fahrverbot - Infos


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Hallo User,
ich muss am Samstag den 26.August mit einem Arbeitskollegen zusammen eine Rammax in Reken abholen. Das ist 516km von uns entfernt. Wegen des Gewichts müssen wir unseren 7,5to. Lkw nehmen, hat jemand eine Ahnung wie es am Samstag mit Lkw-Fahrverbot aussieht wegen dem Urlaubsverkehr??? Ich wäre euch sehr dankbar... top.gif
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Das Fahrverbot für LKW gilt zudem nur an Sonntagen und Feiertagen, nicht aber am Samstag.

Genauer: In Deutschland dürfen Lkw über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht sowie Lkw mit Anhänger an Sonntagen sowie an bundeseinheitlichen (und bestimmten nur in einzelnen Bundesländern geltenden) Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr nicht fahren. Dies ist im § 30 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung festgelegt. Zu beachten ist, dass bei Lkw mit Anhänger die Gewichtsgrenze von 7,5 Tonnen nicht gilt. Somit darf beispielsweise ein 5-Tonner am Sonntag fahren, ein als Lkw zugelassenes kleineres Fahrzeug (z.B. Sprinter Klasse) mit z.B. Wohnwagen aber nicht.

Von dem Verbot nicht betroffen ist die Beförderung von frischen, verderblichen Lebensmitteln wie Milch, Fleisch, Fisch, Obst und Gemüse inkl. der Rückfahrt. Auch bestimmte Presseprodukte sind „verderblich“ im Sinne des Gesetzes, denn das Neueste von heute ist morgen schon alt. Außerdem sind Fahrzeuge im 150 km Radius von der Regelung ausgenommen, die im kombinierten Güterverkehr Schiene-See-Hafen-Straße eingesetzt werden. Ausnahmen gibt es außerdem für: Fahrzeuge von Landes- und Bundespolizei, Straßendienste und der Straßenverwaltung, Bundeswehr und NATO-Truppen und der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes.

Die nationalen LKW - Sonn- und Feiertagsfahrverbote sind innerhalb der Europäischen Union heftig umstritten und sind seit 1999 immer wieder auf der Tagesordnung des EU-Ministerrats.


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@andre

am samstag greift das momentane fahrverbot für die lkws auch.soweit ich mich an erinnern nennt sich des ganze ferienreiseverordnung und da dürfen so glaube ich am samstagsmorgens 8.00uhr keine lkws mehr auf den autobahnen fahren ausser wie von dir da schon geschrieben.man muss allerdings dran denken das einige bundesländer ferien haben zb baden württenberg und andere zb nrw schon keine mehr.
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Ja, das stimmt, ist die sog. Ferienreiseverordnung.

Die Sperrzeiten gelten jedes Jahr vom 01. Juli bis zum 31. August, jeweils Samstags von 7 Uhr bis 20 Uhr, für LKW im gewerblichen Bereich über 7,5t. Die Ausnahmen sind die selben wie beim Sonntagsfahrverbot. Ferienfahrverbote wie in Deutschland gibt es auch in der Schweiz, Österreich, Frankreich, Polen und Tschechien. Das Fahrverbot im Ferienreiseverkehr hat den Sinn die Hauptverkehrsstraßen während der Ferienwochenenden vom Schwerverkehr zu entlasten.
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