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Kündigung / Kündigungsfrist im Bauhauptgewerbe - u.a. Probezeit


Gast R.Müller

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Gast lh-984
Hals über Kopf werde ich natürlich nicht abhauen .
Ein sauberer abgang auf beiden Seiten ist mir viel lieber .
Einen neuen Arbeitgeber habe ich schon und kann jederzeit anfangen .
Wie gesagt : ich will saúber gehen .
Für mich ist es unerträglich dort weiter zu arbeiten wo ich Kündigen werde ,deshalb die Frage ob ich den Resturlaub oder aktuellen Urlaub als Kündigungsrfist einsetzten kann .
Darüber Hinaus habe ich noch angesammelte Winterstunden .

@ Max ,künftig werde ich wieder auf Cat zu finden sein .
Ich hoffe sehr das es mir gelingt ,meinen künftigen Arbeitgeber zu einem Volvo EC 290 B zu überreden .
Wird sehr schwer sein da dieser nur Cat Maschinen im Fuhrpark hatt .
Wobei ich Cat auch gerne nehme zumal ich fast 15 Jahre nur auf Cat gefahren bin .

Volvo EC 290 B absolute Top Power Maschine klatsch.gif top.gif wub.gif

Zu sagen bleibt :
Dank dem Teuro muss man als 6 Persohnehaushalt schauen wo man bleibt .

Geringfügig habe ich mehr Stundenlohn dafür kann ich Stunden ohne ende arbeiten ,bekomme éin Firmenfahrzeug ,muss nichtmehr auf Montagearbeit ,habe Baustellen unmittelbar in der nähe vom Wohnort und komme wieder öfters in den genuss Cat 963 C fahren zu dürfen .
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Hallo,

die Bestimmung, dass man schriftlich kündigen muss, gibt es
seit dem 1.5.2001. Wenn's anders geht ok. Grundsätzlich ist es aber so.

Das sollte man sich unbedingt merken, besonders in kritischen Fällen, wie
z.B. Insolvenz, oder wenn man einfach so nach Hause geschickt wird.
Die Gesetzesänderung erfolgte auch deshalb, um Rechtssicherheit
zu geben.

Zum Urlaub: man darf nicht einfach so zu Hause bleiben, d.h. man kann sich den
Urlaub nicht selbst genehmigen. Das wäre ein Kündigungsgrund. (genauso kann der Arbeitgeber-
wie es auch oft passiert- nicht einfach den Urlaub bestimmen)

Also : Urlaub nur in gegenseitiger Absprache!
Der Resturlaub kann im Baugewerbe mit zur nächsten Firma genommen werden.
Die Berechunung kannst du im Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe nachlesen.

Tip
www.soka-bau.de
www.igbau.de

Gruß
koddee
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Ich kann da nur aus eigener Erfahrung sprechen, Hab ja auch ... ab und an mal gekündigt.
Der Urlaub wurde mir also immer auf die Kündigungsfrist angerechnet. Hab mich aber auch immer bemüht, nenn sauberen Abgang zu machen, ..denke einfach, .. wenn man sich nochmal trifft, .. sollte man sich noch in die Augen sehen können, ..und wer weiss, ... vieleicht landeste nochmal da. Denn ... man kennt sich ja und wenn's ein guter Arbeitgeber war, .. haste eh eine Trähne da gelassen

In diesem Sinne, .. Gruß ... Detlef
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Gast lh-984
Nun ist alles im reinen .
Kündigung ist Mündlich sowie Schriftlich raus .
Diese Woche sind die letzten Tage beim alten Arbeitgeber.
Kündigungsfrist ist 2 Wochen ,und auf beidseitigen einvernehmen wird Urlaub eingetragen .
Zugegeben ,begeistert waren die nicht davon .
Komischerweisse machen die jetzt einem ein Angebot wovon ich schon länger rede und nichts eintrifft blink.gif
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  • 2 years later...

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