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Hallo zusammen,

in einem Einfamilienhaus in Holzständerbauweise trat ein Leitungswasserschaden auf. Im Rahmen der Sanierung wurde das betroffene Badezimmer weitgehend entkernt. Hierzu wurden Wand- und Deckenbereiche geöffnet sowie ein Eckstück und ein T-Stück der Trinkwasserinstallation ausgetauscht.

Nach längerer Feuchtebelastung erfolgte eine Sanierung der betroffenen Bereiche.

Nach Abschluss der Arbeiten traten erneut Feuchtigkeit und Wasseraustritte auf. Es stellt sich die Frage, ob es sich um eine neue Ursache oder um einen Zusammenhang mit dem ursprünglichen Schaden bzw. den ausgeführten Arbeiten handelt.

Nach meinem Kenntnisstand wurden mir keine vollständigen Dokumentationen über Druck-, Dichtheits- oder Funktionsprüfungen zur Verfügung gestellt.

Dazu hätte ich folgende Fragen:

- Welche Prüfungen sollten nach Arbeiten an Trinkwasserleitungen bzw. Installationen üblicherweise durchgeführt und dokumentiert werden?

- Ist eine Druck- bzw. Dichtheitsprüfung nach Reparaturen an Leitungen vor dem Wiederverschließen der Wand üblich?

- Werden solche Prüfungen in der Praxis normalerweise durch Prüfprotokolle dokumentiert?

In der Rechnung findet sich unter anderem die Position:

„Erhöhter technischer Aufwand für die Ursachenklärung. Der erhöhte Aufwand muss dokumentiert und mit der Rechnung begründet werden. Druckprobe ausgeführt.“

Ich selbst kann mich jedoch nicht an eine entsprechende Druckprüfung erinnern. Einen weiteren Ortstermin des Installateurs vor dem Verschließen der geöffneten Wand- und Deckenbereiche gab es ebenfalls nicht.

Die geöffneten Bereiche wurden anschließend wieder verschlossen. Eine abschließende Kontrolle der freigelegten Leitungsabschnitte sowie der hergestellten Anschlüsse vor dem Wiederverschließen ist mir nicht bekannt; eine entsprechende Dokumentation liegt mir ebenfalls nicht vor.

Da dies unser erster Leitungswasserschaden ist, fehlt uns in diesem Bereich die praktische Erfahrung. Mich interessiert daher vor allem, wie ein solcher Ablauf aus Sicht erfahrener Installateure oder Sachverständiger üblicherweise gehandhabt wird.

Vielen Dank!

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