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Geschrieben

Das Stichwort ist doch schon die "unsachgemäße Verwendung" oder auch bestimmungsgemäße Verwendung. Wenn es eine CE-Erklärung gibt, dann mal schauen, was dort als Verwendungszweck angegeben ist. Ob nur Graben oder auch Heckenschneiden. Kann mit Anbaugeräten böse Fallen geben.

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Geschrieben
vor 4 Stunden, steiger schrieb:

Das Stichwort ist doch schon die "unsachgemäße Verwendung" oder auch bestimmungsgemäße Verwendung. Wenn es eine CE-Erklärung gibt, dann mal schauen, was dort als Verwendungszweck angegeben ist. Ob nur Graben oder auch Heckenschneiden. Kann mit Anbaugeräten böse Fallen geben.

Naja, wenn ein Bagger einen Anschluss hat, für ein Anbaugerät, das auch den Leistungsspezifikationen des Baggers entspricht, dann kann das kaum nicht bestimmungsgemäß sein.  Ich geh jetzt auch mal davon aus, dass offensichtliche Garantiefälle wohl bei den meisten Importeuren nicht das grosse Problem darstellen. Dass man Ölwechsel selbst macht und dokumentiert, ist jedenfalls mit allen, mit denen ich gesprochen haben kein Problem.

 

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