O&K RH PLUS 8 Posted April 18 Posted April 18 Hallo Ist euch auch bekannt das man nur noch Schnellwechsler mit einer Fallsicherung betreiben darf? Wie habt ihr dass Problem gelöst? Die Berufsgenossenschaft lässt keine anderen mehr zu. Und es kann passieren das bei einer Baustellen Kontrolle der Betrieb des Baggers eingestellt wird. Oder es darf sich keine Person im Gefahrenbereich befinden. Wie wird das bei eurer Firmen geregelt? Quote
Rookie 727 Posted April 18 Posted April 18 Es betrifft ja die automatischen Schnellwechsler. Alle meine Maschinen müssen den jetzt halt haben. Ob ich das gut oder schlecht finde interessiert leider niemanden, gehen die Mietpreise mal wieder nach oben 😠 Quote
DoosanDx190W 3,018 Posted April 18 Posted April 18 (edited) Was genau verstehen die denn unter Fallsicherung? Also die ganzen neuen bagger bei uns, kommen mit OQ und die haben ja die Fanghaken. Aber dir älteren Modelle haben alle noch einen Engcon Wechsler , mein Bagger auch. Was soll denn da für eine Fallsicherung dran sein, oder wie genau stellen die sich das vor Was da verbaut werden soll? Die nächste Frage ist. Wie verhält sich das bei Likufix? Was konkret will die Bg denn sehen bei Likufix oder dem engcon Wechsler oder Lehnhoff? Mir fallen da nur die fanghaken beim OQ ein. Edited April 18 by DoosanDx190W Quote
Rookie 727 Posted April 18 Posted April 18 Ich kenne jetzt auch nur die Fanghaken. Was ich schlecht finde ist das die Aufnahmen länger geworden sind, was das einfädeln der Schaufel verschlechtert. 1 Quote
RH6Fahrer 1,178 Posted April 18 Posted April 18 Das ganze gilt doch nur für neue Wechsler. Altbestände müssen nicht umgerüstet werden 1 Quote
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