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Bagger Anhänger erlaubt?

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...und auch ohne Anhänger... sind Betriebserlaubnis (erteilt von der Zulassungsstelle) und entsprechende Ausnahmegenehmigungen ggf. §70 StVZO und § 29 StVO z.B. wegen der Sichtfeldeinschränkung erforderlich.

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Sobald ein Anhänger an einer Arbeitsmaschine angehängt werden soll und eine zugelassene Anhängevorrichtung an der Maschine verbaut ist, muss sie mit einem Nummernschild versehen werden um sich im öffentlichen Verkehr bewegen zu dürfen. Allerdings sind an Schweizer Fahrzeugen meistens die sogenannten NATO Kupplung verbaut. Die sind in Deutschland im öffentlichen Verkehr nicht zulässig.

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