Hitachi Zx 870 LC-3 1.612 Geschrieben 24. Mai Share Geschrieben 24. Mai und dann wie schon geschrieben für das ganze Gespann eine Einzel Betriebs Erlaubnis inklusive TÜV Gutachten. Auch bei 20 Km/h muss das abgenommen sein. Dazu gab es Hier mal einen Interessanten Artikel Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
Aka 1.762 Geschrieben 24. Mai Share Geschrieben 24. Mai ...und auch ohne Anhänger... sind Betriebserlaubnis (erteilt von der Zulassungsstelle) und entsprechende Ausnahmegenehmigungen ggf. §70 StVZO und § 29 StVO z.B. wegen der Sichtfeldeinschränkung erforderlich. Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
RH6Fahrer 1.052 Geschrieben 24. Mai Share Geschrieben 24. Mai Der Anhänger benötigt auch eine Zulassung. Sagt zumindest die Rennleitung. Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
Schachtmeister 801 Geschrieben 25. Mai Share Geschrieben 25. Mai Sobald ein Anhänger an einer Arbeitsmaschine angehängt werden soll und eine zugelassene Anhängevorrichtung an der Maschine verbaut ist, muss sie mit einem Nummernschild versehen werden um sich im öffentlichen Verkehr bewegen zu dürfen. Allerdings sind an Schweizer Fahrzeugen meistens die sogenannten NATO Kupplung verbaut. Die sind in Deutschland im öffentlichen Verkehr nicht zulässig. Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
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