GaLaPflaster 43 Posted September 21 Author Share Posted September 21 Natürlich ist das Ok. Quelle etc. ist ja drauf. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Aka 1,528 Posted September 21 Share Posted September 21 (edited) ...nein, das ist nicht ok. Um so etwas (Lichtbildwerke, Lichtbilder, etc.) zu veröffentlichen ist die Einwilligung des Urhebers bzw. des Eigentümers der Nutzungsrechte erforderlich... das ist entweder der Fotograf oder z.B. jemand der die Nutzungsrechte vom Fotograf erworben hat oder diese aufgrund vertraglicher Regelungen (z.B. Arbeitvertrag eines / des angestellten Fotografs) übertragen bekommen hat. Und auch wenn es ein Unternehmen nicht mehr gibt, weil es z.B. insolvent ist oder der Fotograf zwischenzeitlich verstorben ist sind deshalb Photos, etc. nicht vogelfrei... bzw. gemeinfrei... die Regelschutzfrist eines Werkes / Lichtbildwerkes beträgt 70 Jahre bis nach dem Tod des Urhebers... erst danach ist ein Werk gemeinfrei. Die Nutzungsrechte, die ein Unternehmen besitzt fließen bei einer Insolvenz genau genommen wie alles andere an Inventar asuch in die Insolvenzmasse ein und können / müssen vom Insolvenzverwalter verwertet werden. Edited September 21 by Aka 2 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
GaLaPflaster 43 Posted September 22 Author Share Posted September 22 Na dann machen wir jetzt ein Fass auf wegen eines Werbeprospekts aus 2003 ... alles klar. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
HBA 8,961 Posted September 22 Share Posted September 22 Du hältst Dich nur an Gesetze, die Dir gerade in den Kram passen? 2 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Aka 1,528 Posted September 22 Share Posted September 22 vor 17 Stunden, GaLaPflaster schrieb: Na dann machen wir jetzt ein Fass auf wegen eines Werbeprospekts aus 2003 ... alles klar. ...du kannst dir ja z.B. bei der VG Bild-Kunst einmal die Preislisten angucken (z.B. Preisliste Internetnutzung von Bildern)... das sind so etwa die Beträge (+ Rechtsanwaltshonorar), die dich eine entsprechende Abmahnung kostet, wenn ein findiger Urheber / Fotograf oder Inhaber der Nutzungsrechte sein Material hier im Internet findet und eine Rechnung schickt. 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
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