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Wasserschaden Fußbodenheizung Neubau


Littlenido

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vor 35 Minuten, Rookie schrieb:

Aus Hohlräumen, Dämmung und unter dem Estrich bekommst du so aber nicht das Wasser rechtzeitig raus bevor es schimmelt. Da brauchst du eigentlich die gleiche Trocknung wie beschrieben aber gezielt und professioneller. Es werde Bohrungen gemacht, gezielt TROCKENE Luft mit Seitenkanalverdichtern in die Dämmung und unter den Estrich geblasen. Diese tritt nass wieder aus und wird gezielt aufgefangenen getrocknet.

 

Das funktioniert im Massivbau, aber im Holzbau kannst da den Haken dran machen, außer die haben überall Feuchtraum OSB Klasse 3/4 in den Nutzungsklassen 2 oder 3 verbaut. (warum weiß Ich so was, Ich bin Tiefbauer:bauforum:) was ich halt dezent bezweifele. 

Die Trockung zu beauftragen, und zu zahlen ist Sache des Auftragnehmers... 

man kann nur hoffen das die Bude groß genug ist, das sie sich nicht verabschiedet.

Ich sag Freunden/menschen die Ihr EFH bauen "geht täglich auf eure Baustelle, redet mit den Bauarbeitern, und macht Bilder,

mir haben 2023, Bilder mit dem Handy kostet nix, macht Bilder von den installationen, packt beschreibungen dazu wo die Bilder gemacht wurden,

welche Wand, macht Bilder von den gelieferten Baumaterialien.. vergleicht es mit dem was im Bauvertrag steht.

@Littlenido  deine Aufgabe, "Bauschadengutachter + Holzbau + deine Postleitzahl" in Google hauen, und dann verlinkst du bitte deren Homepages, und mir schauen mal drüber wer da vom Anschein her was taugt.  

 

 

 

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Ich komme aus dem Holzbau. Wir hatten vor 2 Jahren fast genau so einen Fall. Hier lief allerdiengs über 3 Monate Wasser aus. Der Schaden war im EG genau in einer Gebäude Ecke. Das Wasser hat sich unter dem Estrich über die Gesamte Fläche (160qm) verteilt. Alle Wände wurden von UK Schwelle 0,5m hoch geöffnet. Dämmung raus und dann wurde getrocknet. Der Estrich wurde stellenweise aufgebohrt und über viele kleine Schläuche getrocknet. Schaden ca. 120.000€ Ich würde sofort einen Gutachter einschalten. Hat unserem Bauherrn das Leben gerettet. Die versicherung wollte ihn mit paar € zufriedenstellen. und meinte das trocknet schon wieder.

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vor 8 Stunden, SirDigger schrieb:

Die Trockung zu beauftragen, und zu zahlen ist Sache des Auftragnehmers..

Logo, nutzt aber nichts wenn nicht passiert.

 

vor 13 Minuten, jost498 schrieb:

Alle Wände wurden von UK Schwelle 0,5m hoch geöffnet. Dämmung raus und dann wurde getrocknet. Der Estrich wurde stellenweise aufgebohrt und über viele kleine Schläuche getrocknet. Schaden

Ja, so wird es gemacht. Kann eigentlich nur eine Vers. finanzieren.

Wenn der Schimmel blüht, dann gute Nacht. Ich würde handeln !

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...wärs meine Bude, dann würde ich da nicht mit irgendwelchen Trockungsfirmen & minimalinvasiven Löchern / Bohrungen vorgehen. Da gäbe es nur die Möglichkeiten, entweder spielt die Baufirma mit und reißt /macht den Bodenaufbau großzügig (z.B. kompletter Raum... bzw. falls nötig auch in weiteren Räumen auf bis die durchnäßten Bereiche komplett offen sind und an den Rändern trockenes Material zum Vorschein kommt) auf. Und anschließend kommt das durchnäßte OSB-Zeugs, Trittschaldämmung, usw. komplett raus... ggf. auch die Decke der darunter liegenden Räume, dass die Deckenbalken frei liegen und abtrockenen können bevor das alles neu aufgebaut wird.


Oder alternativ, wenn die Firma nicht mitspielt, dann käme da ein Bausachverständiger & dazu direkt ein Rechtsanwalt für Baurecht... und der Mist würde dann in Absprache mit denen, die die Kosten hinterher bei der Firma falls nötig einklagen sollen in Eigenregie rausgerissen.

Keinesfalls bliebe das so oder würden da irgendwelche Wunder-/Bautrockungs-"Fachleute" rumpfuschen - lieber würde ich das selbst in die Hand nehmen... auch wenns für mich als Bauherr Kosten bedeuten sollte... gut wobei ich in der Lage wäre das ggf. in Eigenleistung zu machen, falls absehbar ist, dass die Kosten an mir hängen bleiben z.B. durch Insolvenz der Firma oder jurstische Tricksereien.

PS: ... einen mit der Vollarchitektur (Lph1-9) oder zumindest Leistungsphase 4...5 bis Lph. 8... bestenfalls 9  beauftragten Architekten / Planungsbüro gabs / gibts nicht... das wäre nämlich von Vorteil, da damit ein weiterer da wäre der mit in der Haftung wäre... Architekt und Baufirma haften gesamtschuldnerisch.

Vor Jahren hatte ich einmal mit einem Fall zu tun -das Architektenbüro, wo ich gearbeitet hab war quasi für die Bauleitung bei der Sanierung zuständig-, da hatte der für die Objektüberwachung / Bauüberwachung zuständige Architekt nicht mitbekommen, dass die Holzhausfirma für die Beplankung der Wände mit OSB-Platten zu kleine / schwache Nägel verwendet hatte... der Statiker hatte Bedenken bzgl. der Standfestigkeit. Ergo zog der Bauherr aus dem schon fertigestellten Haus wieder aus, sämtliche Verkleidungen (Gipskarton, usw. usw.) wurde alles rausgerissen... komplette Hütte fast zurück in den Rohbauszustand entkernt und sämtliche Wände wurden nach den Erfordernissen der Statik zusätzlich genagelt. 

 

bearbeitet von Aka
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Vom Grundsatz wurde oben schon richtiges geschrieben. Ergänzend hierzu schlage ich vor, aufgrund der langen Feuchteeinwirkung auf die Konstruktion den Estrich weiträumig aufzubohren und Messöffnungen zu schaffen. Hier lässt sich dann mit geeigneten Messgeräten ziemlich exakt die Feuchteausbreitung ermitteln. Aufgrund dieser Ergebnisse käme dann der nächste Schritt, nämlich die Entscheidung Estrich komplett oder nur partiell raus. Auch die Feuchte der Holzunterkonstrucktion muss mit einem geeigneten professionellen Feuchtemessgerät für den Holzbau (also keines von Aldi, Obi und Co!) ermittelt und eingeschätzt werden, ob deren Tragfähigkeit noch komplett erhalten oder schon eingeschränkt durch die Wassereinwirkung ist. Danach richtet sich auch die Frage der Fläche des zu entfernenden Deckenaufbaus. Ggfs. kann ein kompletter Neuaufbau der Deckenkonstruktion erforderlich werden. Die Frage ist auch nach dem Wandaufbau und wie weit ist dieser schon durchfeuchtet. Parallel hierzu muss ein Baubiologe die Schadstoffbelastung der Raumluft durch z.B. Schimmelsporen messen und dokumentieren, und dass muss in vordefinierten regelmäßigen Intervallen erfolgen, genauso wie die Feuchtemessungen.

Die Frage der Kostenübernahme ist abhängig von der Frage wer ist der Verursacher, wer ist der Bauherr (bei Bauträgern ist es dieser) und welche Versicherungen wurden für das Bauvorhaben abgeschlossen. Hier kann eigentlich nur ein Fachjurist für Baurecht dem Käufer (ich gehe mal davon aus dass es sich beim besagten Objekt um ein sog. Fertighaus in Holzrahmenbauweise handelt)  zur Seite stehen.

bearbeitet von Form 8A
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