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4-Achs Tieflader Herstellerempfehlung/Kaufberatung


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Hallo,

was die Kollegen zu dem Thema "Ausnahmegenehmigung" sagen, kann ich nur bestätigen. Wir haben in unserer Firmengruppe die Kombination 2-Achser

(mit Kran) und 4 - Achs Tieflader im Einsatz. (die wenigen schwereren Maschinen lassen wir Fremd transportieren).  Fabr. Müller-Mitteltal und Schwarzmüller, sind bei uns im Einsatz, beide Produkte kann ich empfehlen. Zu den Tieflader gibt es heutzutage eine erstaunliche Vielzahl an Ausrüstungsoptionen und Zubehör. (mein Tipp: die Liste der  Zusatzausrüstungen mit dem Verkäufer einmal durchsprechen). Da Anhänger und Tieflader oft viele Jahre genutzt werden, dringend auf zusätzlichen Korrosionsschutz (z.B. Feuerverzinkt)  achten. Kostet Geld, aber der Tieflader sieht auch nach 10 Jahren noch tip top aus .

Gruß 

Liebherr932 

 

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Nachdem ich gerade wieder das Thema Verlängerung der Genehmigung hinter mir habe und mir der Kiefer über die neue Gebühr runtergefallen ist, folgende Meinung dazu:

- Schauen dass man unter den 18,75m bleibt, dann kann man den Tieflader auch mal zum Transport von Schalung und Gerüsten nehmen

- Luftfederung unbedingt, dazu das Geraffel für Achslasten etc.  wurde bei uns jetzt für den Hänger ohnehin verlangt, in anderen Bundesländern wird das wohl

  auch  für die Zugmaschine gefordert.

- Radmulden für große Mobilbagger ja.

- Mulde für Stiel oder Löffel ja.

- Anschlagpunkte so viel wie geht.

- Gummibelag unbedingt, ich ärgere mich jedes Mal wenn der Holzbelag gewechselt oder ausgebessert werden muss, beim letzten Tieflader war der Belag nicht

  lieferbar und jetzt fehlt jedesmal die Zeit.

Wir selbst haben hydraulische Stützen und Rampen, allerdings keine faltbaren, da der Winkel mit der absenkbaren Luftfederung ziemlich flach ist. Das Ganze ist aber Geschmackssache. Ich würde inzwischen neben dem anderen Belag noch eine Lenkachse dazunehmen.

Dazu haben wir noch Zugösen für 40er und 50er Bolzen und steckbare Rungen.

Zu Beginn wurde der Tieflader mit einem 3-Achs-Abroller gezogen, da das Fahrzeug Container bis 6,5m aufnimmt, musste der Tieflader ziemlich kurz werden um die 18,75m einzuhalten.

Seit 2 Jahren ziehen wir mit einem 2-Achs-Abroller, es war diesmal mit der Genehmigungsbehörde bei der Verlängerung ein elendiges Gefeilsche um jedes Gramm und jede Achslast. Das und die neuen Kosten haben verhindert, dass ich die Genehmigung auch auf den 3-Achs-Abroller wieder veranlasst hab.

Wir haben auf den Abrollern Container mit Kran, deshalb finde ich Schnellkupplungssysteme ganz brauchbar. Es reduziert auch Bedienungsfehler beim Anschluss von Kran und Tiefladerhydraulik.

Unser Tieflader braucht eine zweiseitige wirkende Hydraulik, deshalb aufpassen ob das Zugfahrzeug das hat.

 

 

 

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Wieso so gestreßt... mit den Genehmigungsbehörden läuft das bei uns hier komplett easy. Sowohl mitm Regierungspräsidium in Regensburg für die §70 als auch mit der örtlichen Genehmigungsbehörde für die §29 und §46 Genehmigungen übers VEMAGS-System.

Das mit der "Einrichtung zur Verdachtsgewinnung für den Fahrer" steht bei uns hier schon seit Jahren in den §70 Ausnahmegenehmigungen z.B. Verlängerungsbescheiden... damit man sich drauf einrichten konnte, dass man das ab 30.Juni 2021 benötigt.

PS: ...was verlangen se denn jetzt an Gebühren ?... die Verlängerung von nem §70 kostete 2016 lt. der Seite 2 des unten angefügten Bescheides 160,-€. Die Dauergenehmigung nach §29 (VEMAGS) für 1 Jahr aus 2019 für den oben gezeigten Tiefladerzug (3-Achser mit 4-Achs TL) lag bei 150,-€.

Wobei die Dauer-Ausnahmegenehmigungen mit "Übergewicht" immer nur jährlich ausgestellt werden... bleibt man unter den 40 Tonnen und braucht z.B. nur 3,0m Breite, wie wir das z.B. für den Transport von Baucontainern hatten, dann bekommste die Genehmigung für 3 Jahre... Gebühr 180,-€.

Verlängerungsbescheid zu nem §70 aus 2016... mit dem entsprechenden Hinweis auf die ab 30.06.2021 benötigte "Einrichtung zur Verdachtsgewinnung für den Fahrer".

1991711500_Ausnahmegenehmigung70Tiefladerzug.thumb.jpg.44da0cbb95855a338e4f258c0cdc4d6b.jpg

 

PPS: ...mit den faltbaren Rampen... das kommt drauf an was man transportieren will z.B. wars bei dem oben gezeigten Satteltieflader mit einfachen Rampen schon eine Kunst den vorhandenen alten (zum Glück) selten gebrauchten Gräder (O&K F156) drauf zu fahren. Bei z.B. Asphaltfertigern sollen die faltbaren unerläßlich sein - hab ich mir sagen lassen, als ich vor einigen Jahren mal Angebote eingeholt hab um den 4-Achs-TL zu ersetzen... die erste Frage der Vertreter sämtlicher Hersteller war durch die Bank... was soll transporterit werden und müssen so Sachen wie Asphaltfertiger oder Fräsen rauf.

Interessant ist dabei auch noch die Höhe des TL... ohne (leichte) Kröpfung biste irgendwo um die 90cm... der eine Hersteller ein paar Zentimeter weniger, der andere etwas mehr. Mit Kröpfung (für den Drehschemmel) kommt man um einiges weiter nach unten... hat aber halt keinen schönen ebenen Ladeboden, wo man durchgehend & bequem z.B. Schalung, Baustützen, Paletten draufstellen kann.

bearbeitet von Aka
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Wir haben letztes Jahr 300€ gezahlt, diesmal stehen 1.190€ drin für die Dauergenehmigung für 1 Jahr. Der Ansprechpartner ist natürlich nicht für Rückfragen da. Begründet wurde es mit dem Fahrbereich.

Wir haben zwar nur Firmensitz + angrenzende Kreise, wir haben derzeit nur 52 to Zuggewicht im Gegensatz zu den 55 to vorher, aber wie geschrieben, keine Überlänge, 3m Breite. Im Vemags-Verfahren sind seit 01.06. einige neue Angaben erforderlich.

Darüber gab es mit der zulassenden Stadt endlose Diskussionen.

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...irre, ich hatte so lange ich die Genehmigungen eingeholt hab keinerlei Probleme... wenns mal irgendwoe gezwickt hat, dann waren das eher Peanuts... z.B. hab ich mal bei unserem älteren und daher etwas älterem Container-LKW versucht wegen der neuen ca. 2,80m hohen Container ein paar Zentimeter über die 4,0m genehmigt zu bekommen damit jeder "Container-LKW" jeden Container fahren kann um bei der Dispo nicht ständig ausbaldovern zu müssen, welche Höhe die zu tranportierenden Container haben und welchen LKW ich schicken kann.

Da hat mich der nette Herr vom Amt dann angerufen, dass sie das leider so nicht machen können... gut hab ich den Antrag halt wieder auf 4,0m Höhe geändert.

Bei dem was du schreibts kommt mir das so vor als säße da an der entsprechenden Stelle ein eingefleischter / grün angehauchter Schwerlastgegner, der ala "man on an mission" auch aus entsprechenden persönlichen Gründen drauf bedacht ist die Antragsteller zu schickanieren.

Mit dem Leiter der örtlichen Behörde hier hab ich bestimmte Sachen immer vorab durchgesprochen, wobei es da keine Diskussionen wegen irgendwelcher technischer Details gab, wir haben lediglich abgesprochen, wie wir das formal am besten machen... z.B. die Genehmigungen für die Mobilbagger. Auch sind se mir mit den "Nachbarlandkreisen" soweit möglich entgegen gekommen... da war so mancher Landkreis dabei, der eigentlich kein direkter Nachbar mehr war.

Auch z.B. diese Begründung, warum der Transport nicht auf dem Wasserweg oder per Bahn möglich ist... da hab ich immer angekreuzt, dass die Unterlagen beiliegen -damit das Vemgas Ruhe gibt- beigefügt hab ich da nie etwas... unsere Sachbearbeiter haben soviel Phantasie, dass sie wissen, dass es Unfug ist nen Baukran oder den Bagger per Schiff oder per Bahn zur nächsten Baustelle umsetzen zu wollen.

Wie gesagt, bei uns alles easy... wenn ich wegen irgendwelcher Frage, etc. mit einem Bamten vom Regierungspräsidium mal telefoniert, dann ging das immer eher in die andere Richtung... sprich, ich hatte mir die Sache erheblich schwieriger und schlecher vorgestellt, als der gute Mann bzw. die gute Dame das letztendlich verlangt hat.

Z.B. auch für Verlängerungen, Einfügung zusätzlicher LKWs in einen §70, Umschreiben von von §70 aus anderen Bundesländern (Liebherr-Bagger, die mit §70 des Regierungspräsidiums Tübingen geliefert wurden)... da hab ich nie irgendwelche Original-Dokumente versand oder auch nur ein Antragsformular, etc. ausgefüllt. Da hab ich eine Mail ans Regierungspräsidium ( ausnahmegenehmigung70@reg-opf.bayern.de ) mit meinem Anliegen verfaßt, entsprechende Unterlagen (Gutachten, Schreiben, usw.) als Scan / PDF angehängt... nach 3-4 Wochen kam die entsprechende Genehmigung / Bescheid erst vorab per Fax und ein paar Tage später als Originale per Post bei mir an.

bearbeitet von Aka
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