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Führerscheinklasse


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...das ist der gleiche Aufwand, einen Stapler auf die Straße zu bringen... wie das jeder Radlader, jeder Bagger, usw. braucht.

Die Arbeitsmaschine / der Stapler braucht die entsprechende Ausrüstung für die Straßenfahrt... wenn man so eine Maschine neu kauft, kann man das gleich entsprechend für die Straßenfahrt bestellen.

Dazu brauchste ein Gutachten von TÜV (in den alten Bundesländern) bzw. DEKRA  (in den neuen Bundesländern) für die Betriebserlaubnis... das steht dann explizit drin, was alles / welche Vorschriften bauartbedingt nicht eingehalten werden können und welche spezielle Auflagen für erforderlich gehalten werden.

Die Hersteller liefern diese Gutachten meist gleich mit der Maschine mit... wenn man eine für die Straßenfahrt ausgerüstete Maschine kauft.

Wie gesagt mit diesem Gutachten gehts zur Zulassungsstelle... dort tragen die in dem Formular "Betrieberlaubnis" noch die Halterdaten ein und stempeln das Zug ab... damit ist die Betriebserlaubnis erteilt.

Zusätzlich denke ich, wird bei einem Stapler wegen dem Hubgerüst vor der Nase noch eine Ausnahmegenehmigung gem. § 29 StVO wegen der Sichtfeldeinschränkung fällig werden... wie man das z.B. auch für jeden Mobilbagger braucht.

 

@O&K Spezi ...das ist kein durch die Stadt eiern... Ausnahmegenehmigung §70 gibts von der zuständigen Regierungsbehörde (=Obere Straßenverkehrsbehörde... mit unserer hier in Regensburg gabs perfekte telefonische Auskunfte und den Papierkram konnte ich perfekt per e-Mail schicken)

Betriebserlaubnis gibts bei der örtlichen Zulassungsstelle,

die Ausnahmegenehmigungen soweit erforderlich nach §29 StVO und §46 StVO bekommste online übers VEMAGS von der örtlich zuständigen Behörde für Großraum- und Schwerlastransporte (= Untere Straßenverkehrsbehörde).

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