Colin 272 Geschrieben 6. Februar 2018 Share Geschrieben 6. Februar 2018 (bearbeitet) Hallo Zusammen Ich plane einen Kramer zu kaufen und zu importieren. Für die Abklärung ob ich das Teil hier zulassen kann also ein Kennzeichen dafür kriege benötige ich die ABE oder einen Fahrzeugbrief von diesem Lader aus 2008. Gemäss Auskunft unserem Strassenamt, sollte diese ABE reichen idealerweise datiert sein auf das Datum wo die Maschine gebaut worden ist, resp. verkauft. Der Verkäufer sagt mir nur, es sei kein Fahrzeugbrief vorhanden, heisst das dann dass auch keine ABE vorhanden ist? Oder ABE kann vorhanden sein, die Maschine war legal auf der Strasse eingelöst jedoch ohne Fahrzeugbrief? (benötigt ihr diesen nicht in Deutschland an einer Baumaschine?) Da wir diese ABE bei uns so nicht kennen und mir nicht ganz klar ist was das genau ist, so Frage ich hier: Gibt es die bei jeder Maschine hier in diesem Fall zum Lader mit 40km/h bei Auslieferung? Oder nur wenn das Fahrzeug ein Kennzeichen bekommen hat? Einen Fahrzeugbrief kriegt ihr nur sofern die Maschine ein Kennzeichen hatte und je eingelöst war für den öffentlichen Verkehr? (so ist es hier bei uns) Kriegt man diese ABE allenfalls auch nachträglich in diesem Fall jetzt von Kramer auf das damalige Datum, wenn das so wichtig ist bei uns um das Teil einzulösen? Hat da jemand Erfahrung damit oder einen guten Kontakt bei Kramer? Oder etwas Licht ins dunkle bringen? Besten Dank an euch Colin bearbeitet 6. Februar 2018 von Colin Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
EX35 219 Geschrieben 6. Februar 2018 Share Geschrieben 6. Februar 2018 Sollte es eine 40 km h Maschine sein war da sicher ein KFZ Breif dabei, weil zulassungspflichtig mit Kennzeichen und TÜV. Die 20 km h Maschinen laufen mir ABE und sind zulassungsfrei. Die ABE ist eine klein Pappkarte mit paar Daten und Seriennummer Stempel von Kramer. Eine neue ABE bekommst du evtl. über den Hersteller oder mit Gutachten von TÜV Dekra. Orginal sind die nötigen Papiere mit dabei. Hier mal lesen: https://www.bfga.de/infothek/bfga-newsletter-arbeitsschutz/fahren-mit-bagger-und-radlader-im-oeffentlichen-strassenverkehr/ Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
Colin 272 Geschrieben 6. Februar 2018 Autor Share Geschrieben 6. Februar 2018 Der Verkäufer sagt es sei kein Fahrzeugbrief mit dabei. Dann stimmt das wohl nicht, weil die 40km/h Maschine ja zulassungspflichtig wäre. Die Firma scheint mir einen seriösen Eindruck zu machen, offizieller Kramerstelle. Ob der Verkäufer ne Pfei.... ist? Merci Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
Schachtmeister 740 Geschrieben 6. Februar 2018 Share Geschrieben 6. Februar 2018 Kann natürlich sein, dass die Maschine nie für den Straßenverkehr gedacht war, dann wurde auch kein Brief ausgestellt. Eine ABE müsste er trotzdem haben. Lass dir die Nummer der Maschine geben und rufe in Pfullendorf an. Die müstten dir eigentlich helfen können, allerdings nur mit einer ABE. Ebenso müssten sie auch über das Einführen in die Schweiz dir bescheid geben können und was du beachten musst. Ein grosser Schweizer Impoteur für Kramer wäre noch Probst Maveg, wie Auskunftsfreudig die für Importe sind, weiss ich jedoch nicht. Die Werkstatt ist gut. Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
EX35 219 Geschrieben 6. Februar 2018 Share Geschrieben 6. Februar 2018 Müsste wohl doch ein zulassungsfreies aber kennzeichenpflichtiges Fahrzeug sein ? Allso keine Zulassung und kein Brief aber Betriebserlaubniss und Kennzeichen. Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
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