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Hallo zusammen,

vielleicht erwische ich einen, der sich mit dem Thema Arbeitsschutz auskennt. Und zwar geht es um das Zusammenwirken von betrieblichen und außerbetrieblichen Arbeitsschutz.  Hauptaufgaben der außerbetrieblichen Arbeitsschutz ist ja die Schaffung von gesetzlichen Rahmenbedingungen durch die staatliche Gesetzgebung bzw. die EU, die Aufsicht der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und das Leistungsangebot der Sozialpartner. Aber über die konkrete Zusammenwirkung dieser beiden Organe, betrieblich und außerbetrieblich bin ich mir nicht ganz klar, gerade in kleinen und mittleren Unternehmen.

Mit freundlichem Gruß!

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