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Ab wann gilt ein Lkw-Fahrer als Berufskraftfahrer


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...wenn du das Holz zum Kunden fährst, egal ob Werksverkehr oder nicht, ist auch gewerblich...also Quali yes.gif

aber nach dir nach Hause... dann privat....also keine Qualifikation


Also, ich hab´s so gelernt (ist auch noch nicht so lange her)

Fahre ich meinen LKW (z.B. Wohnmobil) privat, darf ich das mit C bzw. CE ab 18 Jahren.

Ab 21 darf ich dann ohne Qualifikation im Werksverkehr fahren, da gibt es aber sehr viele Auflagen, z.B, ich muss bei der Firma fest angestellt sein, um dort fahren zu dürfen.
Und die Fahrertätigkeit darf nicht meine Haupttätigkeit sein.

Im Klartext: Meine Mitarbeiter oder ich selber fahren unsere Baumaschinen von A nach B. Oder sie fahren Material, das wir zuvor gekauft und dann auf unseren Baustellen verarbeiten (Sand, Schotter udgl.)

Oder wir fahren unseren Ausschachtungsboden in die Deponie.

Aber wehe dem, der fährt, und die Fuhrleistung in Rechnung stellt: Der wird dann gleich zum Spediteur, die Fahrer müssen zwingend Beriufskraftfahrer mit Qualifikation sein und das Unternehmen benötigt eine Konzession. Das ist ein weiter Weg, Prüfungen, Führungszeugnisse, Sicherheiten, usw. usw. Und jede Menge Euros für da Amt. mad_red.gif

Also fahr´ ich nur für mich mein eigenes Material und ich hab´meine Ruhe. (siehe Handwerkerregelung) bearbeitet von ZX250
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Also, ich hab´s so gelernt (ist auch noch nicht so lange her)

Fahre ich meinen LKW (z.B. Wohnmobil) privat, darf ich das mit C bzw. CE ab 18 Jahren.

Ab 21 darf ich dann ohne Qualifikation im Werksverkehr fahren, da gibt es aber sehr viele Auflagen, z.B, ich muss bei der Firma fest angestellt sein, um dort fahren zu dürfen.
Und die Fahrertätigkeit darf nicht meine Haupttätigkeit sein.

Im Klartext: Meine Mitarbeiter oder ich selber fahren unsere Baumaschinen von A nach B. Oder sie fahren Material, das wir zuvor gekauft und dann auf unseren Baustellen verarbeiten (Sand, Schotter udgl.)

Oder wir fahren unseren Ausschachtungsboden in die Deponie.

Aber wehe dem, der fährt, und die Fuhrleistung in Rechnung stellt: Der wird dann gleich zum Spediteur, die Fahrer müssen zwingend Beriufskraftfahrer mit Qualifikation sein und das Unternehmen benötigt eine Konzession. Das ist ein weiter Weg, Prüfungen, Führungszeugnisse, Sicherheiten, usw. usw. Und jede Menge Euros für da Amt. mad_red.gif

Also fahr´ ich nur für mich mein eigenes Material und ich hab´meine Ruhe. (siehe Handwerkerregelung)



Des heist wenn jemand an Lkw hat und a freund baut darf der mit dem Lkw ned den aushub zur deponie fahrn eusa_think.gif wacko.gif

Thomas
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Also, ich hab´s so gelernt (ist auch noch nicht so lange her)

Fahre ich meinen LKW (z.B. Wohnmobil) privat, darf ich das mit C bzw. CE ab 18 Jahren.

Ab 21 darf ich dann ohne Qualifikation im Werksverkehr fahren, da gibt es aber sehr viele Auflagen, z.B, ich muss bei der Firma fest angestellt sein, um dort fahren zu dürfen.
Und die Fahrertätigkeit darf nicht meine Haupttätigkeit sein.

Im Klartext: Meine Mitarbeiter oder ich selber fahren unsere Baumaschinen von A nach B. Oder sie fahren Material, das wir zuvor gekauft und dann auf unseren Baustellen verarbeiten (Sand, Schotter udgl.)

Oder wir fahren unseren Ausschachtungsboden in die Deponie.

Aber wehe dem, der fährt, und die Fuhrleistung in Rechnung stellt: Der wird dann gleich zum Spediteur, die Fahrer müssen zwingend Beriufskraftfahrer mit Qualifikation sein und das Unternehmen benötigt eine Konzession. Das ist ein weiter Weg, Prüfungen, Führungszeugnisse, Sicherheiten, usw. usw. Und jede Menge Euros für da Amt. mad_red.gif

Also fahr´ ich nur für mich mein eigenes Material und ich hab´meine Ruhe. (siehe Handwerkerregelung)

so hab ich das auch gelernt bei der IHK prüfung zur führung eines güterkraftverkehrunternehmens ist aber schon 8 jahre her eusa_think.gif
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Des heist wenn jemand an Lkw hat und a freund baut darf der mit dem Lkw ned den aushub zur deponie fahrn eusa_think.gif wacko.gif

Thomas


Kommt drauf an, ob´s gewerblich oder rein privat ist -also unentgeltlich. Das könnte dann aber zu Stress führen mit dem FA! Und die Frage ist, kann ich es einwandfrei nachweisen und belegen?! wink.gif
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Also, ich hab´s so gelernt (ist auch noch nicht so lange her)

Fahre ich meinen LKW (z.B. Wohnmobil) privat, darf ich das mit C bzw. CE ab 18 Jahren.

Ab 21 darf ich dann ohne Qualifikation im Werksverkehr fahren, da gibt es aber sehr viele Auflagen, z.B, ich muss bei der Firma fest angestellt sein, um dort fahren zu dürfen.
Und die Fahrertätigkeit darf nicht meine Haupttätigkeit sein.

Im Klartext: Meine Mitarbeiter oder ich selber fahren unsere Baumaschinen von A nach B. Oder sie fahren Material, das wir zuvor gekauft und dann auf unseren Baustellen verarbeiten (Sand, Schotter udgl.)

Oder wir fahren unseren Ausschachtungsboden in die Deponie.

Aber wehe dem, der fährt, und die Fuhrleistung in Rechnung stellt: Der wird dann gleich zum Spediteur, die Fahrer müssen zwingend Beriufskraftfahrer mit Qualifikation sein und das Unternehmen benötigt eine Konzession. Das ist ein weiter Weg, Prüfungen, Führungszeugnisse, Sicherheiten, usw. usw. Und jede Menge Euros für da Amt. mad_red.gif

Also fahr´ ich nur für mich mein eigenes Material und ich hab´meine Ruhe. (siehe Handwerkerregelung)


Hallo Tobias,

da bist Du aber schon ein Stück über die Auslegungsgrenze gerutscht. eusa_think.gif

Gruß Bulli
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