nico 6 Geschrieben 17. Februar 2009 Geschrieben 17. Februar 2009 (bearbeitet) Hier nochmal ein Auszug aus der BGV D6 Artikel 7; Absatz 1 Abschnitt C"Steuerstand ist der Ort, von dem aus der Kran bedient wird. Diese Forderung ist z.B. erfüllt, wenn bei flurbedienten Kranen ohne ortsfesten Steuerstand sichere Bedienungswege für den Kranführer vorhanden sind"Dies dürfte für jeden Kran gelten wie Potain Igo oder Liebherr H, bzw für jeden Obendreher ohne Kabine bearbeitet 17. Februar 2009 von nico Zitieren
WK192SL 0 Geschrieben 17. Februar 2009 Geschrieben 17. Februar 2009 Ja wie gesagt Das hab ich von der höchst möglichen Stelle in Deutschland! der hätte es mir sogar schriftlich geschickt! und das bedeutet ja das er auch hinter dieser Aussage steht! Seine Aussage ist übrigens auch vor Gericht die Gültige bei einem Unfall oder etwas ähnlichem also denke ich nicht das er da was unsicheres von sich geben würde. Die Gründe für die bestehenden Gesetzestexte der BG hab ich ja auch schon ausführlich erläutert @ WK192SL: das is hier übrigens alles net böse gemeint, und solange du mit der Aussage bei deinen Vorgesetzten erfolg hast is das ja auch ok... aber ich wäre vorsichtig... irgendwann bekommt das mal einer deiner Vorgestzten raus und dann stehst in deren Schusslinie...Grüße Stefan Stefan ich weiß dass das nicht böse gemeint ist,von keinem auch nicht von mir Ich meinte nur man braucht keinen Steuerstand zu erwähnen von dem auch noch ausschließlich gefahren werden darf wenn ich eh von jeder mir beliebigen Stelle aus den Kran steuern darf.Hier nochmal ein Auszug aus der BGV D6 Artikel 7; Absatz 1 Abschnitt C"Steuerstand ist der Ort, von dem aus der Kran bedient wird. Diese Forderung ist z.B. erfüllt, wenn bei flurbedienten Kranen ohne ortsfesten Steuerstand sichere Bedienungswege für den Kranführer vorhanden sind"Dies dürfte für jeden Kran gelten wie Potain Igo oder Liebherr H, bzw für jeden Obendreher ohne KabineDas ist ja auch richtig so und beim Turmdrehkran ist der eben am Kran angebracht,unten oder oben,sonst könnte man ja auch irrsinnigerweise schreiben: Der Kranführer darf Steuereinrichtungen nur von überall aus betätigen...... Ja das habe ich auch richtig fest gemacht, und daher habe ich mich bei einer Fachperson erkundigt, wo Kranfürerprüfungen abnimmt, und so weiter Nein eben nicht, sondern der Ort an dem Du stehst, oder sitzt, wie auch immer, Dein aktueller Standort von dort aus Du den Kran führst, das ist Dein Steuerstand, und der kann auch individuell, sprich, flexibel sein.Sage es noch mal sehr gerne, es gibt keine Vorschrift wo der Standort des Kranführers genau vorschreibt, egal mit was Du den Kran führst, erst recht gibt es keine Vorschrift, oder Gesetz wo genau aussagt: das ein Oberdrehkran nur von oben, sprich Kabine aus geführt werden darf. Was in der Art existiert einfach nicht.Da kannst Du noch lange überlegen, oder das hinstellen wie Du willst. Gesetzlich gesehen hast Du überhaupt keine Chance, um Dein Arbeitsplatz in der Krankabine zu verteidigen. Das Du dein Arbeitsplatz als Kranführer in der Kabine begründen kannst, und so weiter, das ist wieder was anderes, und hat mit der Vorschrift, wovon wir hier sprechen nichts zu tun.Währe das alles wirklich so wie Du dies nach Deiner Meinung auslegst, dann frage ich mich, wen man die Vorschriften inzwischen angepasst hat, neu verfasst hat, da währe eher die Frage besser: warum wurde den da nicht genau geschrieben, das ein Oberdrehkran nur von der Kabine aus geführt werden darf Gruss BeatWeil es sich erübrigt die Kabine zu erwähnen da sie beim Obendreher eh der einzige Steuerstand ist Zitieren
Gast Beat Geschrieben 17. Februar 2009 Geschrieben 17. Februar 2009 @ WK192SL: das is hier übrigens alles net böse gemeint, und solange du mit der Aussage bei deinen Vorgesetzten erfolg hast is das ja auch ok... aber ich wäre vorsichtig... irgendwann bekommt das mal einer deiner Vorgestzten raus und dann stehst in deren Schusslinie...Genau so ist dies, es gibt ja so viele die hier nur als Gäste mitlesen, vielleicht gehört der Chef von @ WK192SL auch dazu Gruss Beat Zitieren
Torsten K 58 Geschrieben 17. Februar 2009 Geschrieben 17. Februar 2009 (bearbeitet) Ich nehme an die FFBs wurden aus einem bestimmten Grund konstruiert: viele kleinere Untendreher hatten und haben in der Kabine keine fest eingebaute Steueung und die Kabelsteuerung muss mit rauf geschleppt werden mitsamt dem langen Kabel,bei den alten Liebherr K-Krane war das auch so (27K,35K) und die FFB kann abends bequem weggeschlossen werden.Also an eine Zweckentfremdung der FFST mag ich nicht so recht glauben. Sie wurde mit Sicherheit konzipiert, damit der Kranführer nicht mehr unmittelbar an den Kran gebunden ist. Auch die kabelgebundenen Steuerungen waren dafür vorgesehen, das sich der Kranführer rund um den Kran bewegen konnte.Wenn man die Werbeprospekte der K Krane von Liebherr durchliest, so wird das dort ja auch beworben.Zitat15 K:"Kranbedienung vom serienmäßigen seitlichen Steuerstand an der Drehbühne oder von dem Kranführerhaus oder von außerhalb des Kranes aus."21 K:"Die Krane sind von der Kabine, vom unteren Steuerstand oder von außerhalb des Kranes zu steuern."22 K 32:"Oben von der Kabine aus zu steuern. Von unten außerhalb des Krans zu steuern. Oder vom 2. Bedienungsstand aus."40 K:"Der 40 K wird vom Führerhaus, vom unteren Führerstand, oder von einem anderen Standorta aus gesteuert."63 K: "Die Krane können vom unteren Steuerstand, vom Führerhaus oder von einem anderen Standort aus bedient werden"Ich kann mir nicht vorstellen, das solche Aussagen getroffen werden, wenn es nicht erlaubt wäre, den Kran auch ausserhalb zu führen. bearbeitet 17. Februar 2009 von Torsten K Zitieren
Gast Beat Geschrieben 17. Februar 2009 Geschrieben 17. Februar 2009 Also an eine Zweckentfremdung der FFST mag ich nicht so recht glauben. Sie wurde mit Sicherheit konzipiert, damit der Kranführer nicht mehr unmittelbar an den Kran gebunden ist. Auch die kabelgebundenen Steuerungen waren dafür vorgesehen, das sich der Kranführer rund um den Kran bewegen konnte.Wenn man die Werbeprospekte der K Krane von Liebherr durchliest, so wird das dort ja auch beworben.Was Torsten da schreibt, auch dem kann ich zustimmen. Daher kann überhaupt nicht die Rede davon sein von einer Zweckentfremdung der FFST.Wen dann schon, dann könnte die Rede davon sein einer: Zweckentfremdung des Kranführers weil er neben dem Kranführen noch Handreichen sollte, und so weiter Doch das ist wiederum eine andere Geschichte. Und das ist der Springender punkt wo sich ein Kranführer halt selbst wehren muss, was er neben dem Kranführen noch alles erledigt...Wen ich die Beiträge von @ WK192SL wo ich sehe, wie da immer wieder versucht wird alles so hin zu stellen, so das ein Oberdrehkran nur von oben aus geführt werden darf, da muss ich auch sagen, das sich da jemand auf sehr, sehr dünnen Eis bewegt. So feste Behauptungen wo schlussendlich aus der Luft gegriffen sind, das kann schlussendlich nur nach hinten los gehen, und schlussendlich einem mehr schaden, als dienen, damit meine ich sogar den Arbeitsplatz kosten.Gruss Beat Zitieren
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