The-Cat-Man 804 Geschrieben 14. November 2004 Share Geschrieben 14. November 2004 Alle selbst fahrenden Arbeitsmaschinen die nicht schneller durfen (!) (aber es doch fahren !!!)als 25 km/h mussen in Holland ein Warndreieck haben. Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
johannes 1.539 Geschrieben 14. November 2004 Autor Share Geschrieben 14. November 2004 aha,danke Roger Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
Betriebsratvorsitzender † 5 Geschrieben 31. Dezember 2004 Share Geschrieben 31. Dezember 2004 Bagger als VerkehrshindernisWer besonders langsam fährt, muss Warnblinker einschalten In aller Herrgottsfrühe an einem Novembermorgen gegen 6.10 Uhr war ein Autofahrer auf einer übersichtlichen Bundesstraße mit etwa 100 km/h unterwegs. Vor ihm fuhr ein Bagger mit gerade mal sechs km/h - mehr ging nicht - zu seiner Einsatzstelle. Der Autofahrer übersah die Arbeitsmaschine, prallte frontal auf die hinten am Bagger angebrachte Schiebeschaufel auf und wurde schwer verletzt. Er kämpfte um Schadenersatz. Das Oberlandesgericht Düsseldorf machte ihm zumindest Hoffnung auf eine Entschädigung (14 U 53/98). Die Richter kreideten dem Baggerfahrer an, er habe es pflichtwidrig versäumt, das Warnblinklicht einzuschalten und so den nachfolgenden Verkehr auf sich aufmerksam zu machen. Ein Fahrzeug, das sich so extrem langsam bewege, gefährde den Verkehr. Zwar sei im Bereich des Unfallorts keine Mindestgeschwindigkeit vorgeschrieben, weshalb sich alle Verkehrsteilnehmer auch auf (aus welchen Gründen auch immer) langsam fahrende Fahrzeuge einstellen müssten. Der Bagger sei aber beinahe gestanden - und stelle obendrein wegen der Schiebeschaufel ein besonders gefährliches Hindernis dar. Zur Haftungsverteilung hielten sich die Richter des Oberlandesgerichts bedeckt - darüber habe die Vorinstanz zu entscheiden, meinten sie. Jedenfalls sei das Verhalten des Baggerfahrers als fahrlässig einzustufen, so dass er trotz der überhöhten Geschwindigkeit und Unaufmerksamkeit des Verunglückten zumindest teilweise für den Unfallschaden haften müsse. Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 2. Oktober 1998 - 14 U 53/98 (bestätigt durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 8. Juni 1999 - VI ZR 334/98) :bagger3: Rudi Clemens Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
Gast Geschrieben 31. Dezember 2004 Share Geschrieben 31. Dezember 2004 war das ein Radlader der rückwärts fuhr Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
KaelbleSL28 3 Geschrieben 31. Dezember 2004 Share Geschrieben 31. Dezember 2004 Bagger als VerkehrshindernisWer besonders langsam fährt, muss Warnblinker einschalten Vor ihm fuhr ein Bagger mit gerade mal sechs km/h - mehr ging nicht Rudi ClemensNach diesem Urteil, müssten alle Traktoren oder besser gesagt alle Krahftfahrzeuge die nur 6 KM/h fahren ja mit Warnblinkanlage herum düsen.Ich weiss nicht was die Richter sich dabei gedacht haben. Zitat:Ein Fahrzeug, das sich so extrem langsam bewege, gefährde den Verkehr.Andererseits hätte es ja auch ein Fahrad mit Anhänger sein können. Gruß Wolfgang Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
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