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Warneinrichtungen bei Baumaschinen


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Ja meinste mein Chef fand das damals nicht absurd!? Leider war der Vorfall 6 Wochen vor meinem Ende in der Firma. Weiss daher nicht wie die Sache ausgegangen ist. Weiss aber das der M318 seit Mitte 2002 bei CAT ist weil der Leasingvertrag zu ende war.
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Gast Trucker09
also bei uns iner firma haten wir bis vor ca 1 jahr einen O&K L 30 mit 3,5 cbm schaufel auf 40 kmh angemeldet bei dem war kein rundumlicht erforderlich nur der zahnschutz muste auf den ecken beleuchtet sein und uns haben nie die polizisten angehalten bin oft damit gefahren und nie probleme mit gehabt
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also die Abmessungen vom normalen M318C sind
2,55m breit
3,97m hoch

wenn der Unterwagen vom M320 war dann ist die Rundumkennleuchte
wohl Sinnvoll, da der Unterwagen um die 2,75m breit ist.

Auszug aus der StVZO $52 Abs. 4:
CODE

(4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,

Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsstelle kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannehilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,

Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,

Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.



Hoffe das bringt mal Licht ins dunkeln wink.gif
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