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"Steinbruch-Recht"


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Hallo Hobby-Juristen wink.gif

Wollte mal wissen wie es eigentlich mit der Rechtslage aussieht wenn man,
z.B. Sonntags, in einem Steinbuch/Schotterwerk etc... unterwegs ist und es stört sich jemand (beispielsweise Werksleiter,Firmenchef) dran.
Vorausgesetzt ist ein nicht komplett eingezäunter, gut zugänglicher Bruch.
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Vom Recht an den Bildern her ists so - solange das Objekt was du fotografierst
von Außen einsehbar ist, und du fotografierst nur von Außen kann dir kein Mensch
was anhaben.
Gehst du aufs Grundstück ists Hausfriedensbruch. Wenn sich jemand aufregt.

Aber da kann ich dich beruhigen, solche Verfahren werden zu schätzungsweise
99% eingestellt wink.gif
Solange du wirklich nur Bilder machen willst, und nicht anfängst zu randalieren
sagt normalerweise auch kein Mensch was.
Gibt natürlich immer Vollidioten, hatte auch schon mal so nen Fall - ging dann über
Polizei mit Gegenanzeige usw. aber die Verfahren wurden ebenfalls eingestellt
wegen "keinem öffentlichen Interesse".

Teilweise hört man aber auch die übelsten Geschichten von den Steinbruch-
Besitzern. Wenn die Leute anfangen im Steinbruch mit den Geländemaschinen
umherzukurven oder Maschinen beschädigen bzw. lautstarke Grillpartys feiern
kann ich verstehen, warum mancher erregt ist wenn jemand rumläuft.
Ist auch eine Sache der Haftung wenn was passiert.

Wenn ich in nem Steinbruch Bilder mache und angemeldet bin muss ich meistens
erst einen Zettel unterschreiben, dass alles auf eigene Gefahr geht wenn mir was
passieren sollte.
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ja klaus das stimmt. Das wird bei uns "Hausfriedensbruch" genannt.

ja die Bezeichnung lässt aber schon sehen,dass es bei demGestz Eigentlich umSchutz der Privatsphäre ging, und ob Steinbrüche und Baustellen wirklich "privater Besitz" sind und von wem? Bei Baustellen nur vomBauherren, nicht von Baufirmen.
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