Torsten K 59 Geschrieben 4. Februar 2006 Geschrieben 4. Februar 2006 Hallo,eine paar Fragen: Ist das Aufstellen von TDK, speziell Untendrehern nur geschultem Personal erlaubt, oder darf das jeder, vorausgesetzt natürlich daß man weiß, wie es geht?Wo kann man diese Schulung machen. Bei Liebherr? Was kostet sie? Und ist die technische Prüfung (TÜV) nach jeder Versetzung des TDK erforderlich oder reicht das einmal jährlich?Wäre dankbar für möglichst Umfangreiche Antworten. Zitieren
Form 8A 254 Geschrieben 5. Februar 2006 Geschrieben 5. Februar 2006 Hallo Wolffkran,der Kranbetreiber haftet für die korrekte Aufstellung und Demontage sowie die Standsicherheit eines TDK. Unter Berücksichtigung dieses Beitrages würde ich Dir empfehlen, die Montage generell von einem Kranmonteur durchführen zu lassen. Die Hilfskräfte werden dann von Dir oder dem Kranmieter gestellt. Zur korrekten Aufstellung gehört auch die Prüfung und Berücksichtigung der Tragfähigkeit des Aufstelluntergrundes.Bei Geräten in der Größenordnung des 15 K genügt ein entsprechender Monteur. Die Monteurstunde liegt in meiner Region bei etwa 65.- EUR plus An/Abfahrt plus Verbrauchsstoffe plus Umsatzsteuer. Der Trend zum Festpreis setzt sich aber immer mehr durch.Ein weiterer Punkt ist auch die Wartung, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten und Maschinenausfällen vorzubeugen. Über entsprechende Kurse für Kranführer, die auch die De/Montage und Wartung der Maschinen beinhalten, geben Dir z.B. die techn. Aufsichtsdienste der Bau BG Auskunft. Weiterhin sind diverse Privatanbieter am Markt. Einfach mal googlen...Noch etwas zur Sachverständigenprüfung (Kran TÜV). Diese erfolgt bei älteren Untendrehern einmal im Jahr. Auch hierzu erhältst Du Auskunft beim TAD der Bau BG.Bei Interesse kann ich Dir per PN einen entsprechenden AP benennen, der als selbständiger Kranführer und Kranmonteur tätig ist. Zitieren
Torsten K 59 Geschrieben 5. Februar 2006 Autor Geschrieben 5. Februar 2006 Besten Dank erstmal. Das Betriebshandbuch ist ja was Wartung und der Umgang mit dem Kran betrifft sehr ausführlich, was, wann wo wie oft, gewartet werden muß. Für jemand mit technischem Sachverstand und wenn man sich mit TDK's gut auskennt (wie ich ) eigentlich kein Problem.Wenn wir nicht in Deutschland wären und unserem Dschungel an Genehmigungen und Papierkram. Eine andere Frage hätte ich da aber noch. Der Kran steht noch auf dem Grundstück des ehemaligen Besitzers und kann dort erst auch noch verbleiben. Ich will den Kran auch dort zur Probe selbst montieren um dann die Wartungen, Schmierungen, Ölwechsel u.s.w. durchzuführen. Anschließend würde ich die TÜV abnahme auch gleich mitmachen lassen.Jetzt erzählte mir ein Freund, daß der TÜV nur dann abgenommen wird, wenn der Kran auch von einem Montuer aufgestellt wurde. Stimmt das? Zitieren
Form 8A 254 Geschrieben 5. Februar 2006 Geschrieben 5. Februar 2006 Jetzt erzählte mir ein Freund, daß der TÜV nur dann abgenommen wird, wenn der Kran auch von einem Montuer aufgestellt wurde. Stimmt das?←Das ist mir nicht bekannt. Letztlich muss das Gerät für die SV-Prüfung standsicher montiert, funktionsfähig und die Endschalter korrekt eingestellt sein. Zitieren
Torsten K 59 Geschrieben 5. Februar 2006 Autor Geschrieben 5. Februar 2006 Ja, das sollte kein Problem sein.Wwie bereits gesagt, in dem Handbuch wird jede Einstellung haarkein verklickert. Aber man merkt auch ganz deutlich, daß die Kranführer sich früher um ihre Geräte selbst gekümmert haben und man das ihnen auch zugetraut hat. Zitieren
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