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Förderprogramme für den Güterkraftverkehr


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Im Zusammenhang mit der Einführung der Lkw-Maut verständigten sich der Deutsche Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung, zur Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen des europäischen Güterverkehrs Zuwendungen in Höhe von 600 Mio. Euro p.a. für Unternehmen des Güterkraftverkehrs bereitzustellen.

Davon wurde zum 01.September 2007 in einem ersten Schritt die Kfz-Steuer für schwere Nutzfahrzeuge mit einem Volumen von 150 Mio. Euro p.a. auf das europarechtlich zulässige Mindestniveau abgesenkt sowie weitere 100 Mio. Euro p.a. durch das Förderprogramm zur Anschaffung emissionsarmer LKW (sog. Innovationsprogramm) realisiert. Das verbleibende Volumen in Höhe von 350 Mio. Euro p.a., das den Unternehmen bisher in Form von abgesenkten Mautsätzen zugute kam, wird nun - rückwirkend zum 01.01.2009 - durch die Förderprogramme "De-Minimis" und "Aus- und Weiterbildung" zur Verfügung gestellt. Im Bereich des Förderprogramms ?De-Minimis" erfolgt für die Jahre 2009 und 2010 zudem eine Aufstockung der Fördermittel um jeweils 50 Mio. Euro aus dem zweiten Konjunkturprogramm der Bundesregierung.

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Das zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) mit der Durchführung dieser beiden Förderprogramme beauftragt. Nachdem die entsprechenden Förderrichtlinien vom 03.02.2009 in Kraft getreten sind und im Bundesanzeiger verkündet wurden, können nun Förderanträge beim BAG als zuständiger Bewilligungsbehörde gestellt werden.

Abweichend von der künftig geltenden Frist zur Antragsstellung (31.03.) können Anträge für 2009 bis zum 15. Mai (Eingang beim BAG) gestellt werden.

Dem Grunde nach zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen (zulässiges Gesamtgewicht ab 12 t) sind. Gefördert werden Maßnahmen der Sicherheit und der Umwelt sowie Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung bzw. der Qualifizierung und Beschäftigung.

Wichtig: Es werden nur Maßnahmen gefördert, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht, die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund des pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.


Förderprogramm "De-Minimis"

Im Rahmen des Förderprogramms "De-Minimis" können Unternehmen des Güterkraftverkehrs, die die Voraussetzungen erfüllen, Zuschüsse zu folgenden Maßnahmearten (bis zum jeweils angegebenen Betrag) erhalten:
  • je fahrzeugbezogene Maßnahme bis 2.000 Euro (z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen)
  • je personenbezogene Maßnahme bis 800 Euro (z.B. Kosten der Sicherheitsausstattung/Berufskleidung des Fahr-/Ladepersonals/Disponenten)
  • je Maßnahme zur Effizienzsteigerung bis 1.400 Euro (z.B. Erwerb von Telematiksystemen)
Der Förderhöchstbetrag je Unternehmen ergibt sich aus dem Fördersatz je schwerem Nutzfahrzeug (bis zu 600 Euro), multipliziert mit der Anzahl der zum 31. Oktober des der Antragstellung vorausgehenden Jahres auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen verkehrsrechtlich zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge und ist auf 33.000 ? jährlich begrenzt. (Hinsichtlich der Berechnung des möglichen Zuwendungsbetrages beachten Sie bitte auch das unten aufgeführte Merkblatt zu diesem Förderprogramm.)

Antragsvordrucke und Anlagen, Ausfüllhinweise sowie Merkblätter: klick hier


Förderprogramm "Aus- und Weiterbildung"

Im Rahmen des Förderprogramms "Aus- und Weiterbildung" können Unternehmen, die die Voraussetzungen erfüllen, Zuschüsse zu den Kosten der folgenden Maßnahmen erhalten:
  • betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer bzw. zur Berufskraftfahrerin
  • Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen
Bei den vorrangig geförderten betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer/ zur Berufskraftfahrerin können für zuwendungsfähige Kosten Zuschüsse von 60 % gewährt werden. Die Förderung erhöht sich für ?kleine und mittlere Unternehmen" (KMU) auf 70 %.

Für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen können für zuwendungsfähige Kosten Zuschüsse bis zu 60 % gewährt werden. Kleine und mittlere Unternehmen, welche die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfüllen, können einen Zuschuss in Höhe bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Kosten erhalten.

Bei spezifischen Weiterbildungsmaßnahmen können für zuwendungsfähige Kosten Zuschüsse bis zu 25 % gezahlt werden. Die Förderung erhöht sich für KMU auf bis zu 35 %.

Antragsvordrucke und Anlagen, Ausfüllhinweise sowie Merkblätter: klick hier


Das Bundesamt für Güterverkehr beantwortet Fragen unter der Service-Nummer 0221/5776-2699 (montags bis donnerstags von 9 - 15 Uhr, freitags bis 14.30 Uhr) oder unter folgender E-Mail-Adresse: info.foerderprogramme[at]bag.bund.de

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(Foto: Bauforum24)
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