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ZITAT(swh @ Jul 22 2004, 03:23 )
Die Worte Caterpillar und Cat stammen aus dem normalen englischen Sprachgebrauch, weshalb die Worte als solches nicht nach dem Markenrecht schuetzbar sind. Wenn sich eine Spedition CAT nennt, so ist das kein Problem, solange sie nicht das rechtlich geschuetzte Caterpillar Logo auf ihre Lkw drucken und dadurch die Gefahr einer Verwechselung mit dem Markeninhaber entsteht. Falls eine solche Verwechselungsmoeglichkeit besteht, so kann der Markeninhaber rechtliche Schritte einleiten.
Falls der Produktname aus einem Kunstwort,einer Phantasiebezeichung oder einem Eigennamen bestehen wuerde, wie z.B. Nivea, Litronic, Tripower, RollsRoyce, die nicht aus dem normalen Sprachgebrauch stammen, so wuede man bei einer Verwendung abgemahnt werden koennen.

Das stimmt so nicht und hätte bei genauem Lesen meines vorherigen Beitrages auch klar werden müssen. Das Markenrecht unterscheidet zwischen Wort und Wort- und Bildmarken. Ich kann auch nur eine Wortmarke eintragen, die meisten Markeninhaber besitzen aber auch eine Bildmarke (Logo) welche dann auch geschütz wird. Eine Wortmarke ist aber immer in Verbindung mit dem für was sie verwendet wird eingetragen.

Ich habe das weiter oben schon ausreichend beschrieben, Beispiel "Apfel" (Apple) und "Rotluchs" (Bobcat). Zwei Marken aus dem ganz normalen Wortschatz.

Aber noch mal in "Kurzform" am Beispiel "Tempo" (Taschentücher). Tempo ist auch allgemeiner Sprachgebrauch, ist aber für die Klasse (so heisst es juristisch korrekt) Papiertaschentücher seit dem 18.09.1929 eine eingetragene Wortmarke.

Auch die Daimler Chrysler AG hatte seit 30.12.1943 die Marke "Tempo" als eingtragene Wortmarke, allerdings für die Klassen "Landfahrzeuge, Automobile, Fahrräder, Fahrzeugteile, Zubehör zu Kraftfahrzeugen und Fahrrädern, und zwar An- und Aufbauten, Klarsicht-Scheiben und Scheibenwischer" Viele kennen den Tempo Dreirad Transporter wohl noch der unter diesem Namen gebaut verkauft wurde.

Es gab mal den spektakulären Fall als Daimler Chrysler von einem Franzosen beklagt wurde weil er sich die Marke "Klasse" für PKW schützen lassen hat. Auch hier: Allgemeiner Sprachgebrauch aber leider schon (so weit ich weiß in Frankreich) für PKW geschützte Marke. Mercedes hatte seine Autos so nennen wollen (A-Klasse, E-Klasse, usw.) und die durften es nicht eher bis sie die Rechte an der Marke von dem Franzosen gekauft hatten (der anschliessend ein gutes Taschengeld verdient hatte... ).

Letzendlich kann Caterpillar eine Verwendung des Namens in Verbindung mit Baumaschinen zwar dulden aber ein Recht auf Verwendung besteht nicht. Ich kenne mich aus eigener Sache etwas mit den juristischen Details aus. Ich kenne z.B. einen Fall aus USA. Dort wurde eine ganze Produktserie unter einem Markennamen in den Markt eingeführt. Der Name war auch allg. Sprachgebrauch. Nach 2 Jahren musste die Firma den Markennamen komplett sterben lassen da sie verklagt wurden. Das Gericht entschied das die Produktklasse eine Überschneidung mit den Produkten des anderen Markeninhabers enthielt. Der Schaden ging in die Millionen, der gesamte Marketingetat um die Marke zu etablieren war für die Katz...
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Hi,


es gibt weltweit eine ganze Reihe von Unternehmen mit dem Namen CAT, die in den von Dir zitierten von Cat geschuetzten Klassen taetig sind. Teilweise sind diese Unternehmen schon wesentlich aelter und laenger auf den Geschaeftsfeldern taetig, als die Firma Caterpillar Inc. bzw. deren Tochtergesellschaften und Beteiligungen.

Die angesprochenen Unternehmen haben sich ihre Geschaeftsbereiche teilweise ebenfalls unter der Wortmarke cat schuetzten lassen. Die Firmen besitzten natuerlich im Zusammenhang mit ihrem Namen Cat ein anderes Logo/Bild, welches als Muster geschuetzt ist.

Wenn ein Unternehmen beispielsweise als Logistikdienstleister taetig ist, wie die franzoesische Cat Gruppe mit ihrem deutschen Ableger CAT GmbH http://www.catlogistik.de/ , ergibt sich eine Ueberschneidung im Geschaeftsbereich mit dem juengeren Tochterkonzern Cat logistic der Firma Caterpillar Inc., welche auch im Bereich der Materialhandhabung/Logistik und den damit zusammenhaengenden Dienstleistungen taetig ist.

Des weiteren waere die Firma CAT GmbH, bzw. Centrum für Angewandte Technologien GmbH zu nennen. Das Unternehmen unterstuetzt angehende Unternehmer bei der Existenzgruendung im Bereich angewandte Technologien.

In dem von Dir zitierten Register ist z.B. genau deren Geschaeftsbereich als durch die Caterpillar Inc. geschuetzter Bereiche " Geschaeftsberatung im Zusammenhang mit angewandten Ingenieurwissenschaften" aufgefuehrt.

[Marketing- und Marketing-Forschungsdienste, Geschäftsberatung im Zusammenhang mit angewandten Ingenieurwissenschaften, Systemanalysen, Arbeitsstellenanalyse]

Auch gibt es eine Agentur namens cat, die auf dem Gebiet Marketing taetig sind.
Dieser Bereich ist ebenfalls durch Caterpillar beim Deutschen Patentamt als Taetigkeitsklasse angemeldet( und sicher auch auf internationaler Ebene geschuetzt).

Falls es wegen einer solchen Taetigkeitsueberschneidung zu einem Rechtsstreit kommen sollte , so ist es die Aufgabe des Gerichtes, unter Beruecksichtigung der eingetragenen Markenrechte und der jeweiligen individuellen Situation eine Loesung zu finden.
Dabei wird vom hohen Gericht untersucht, ob der Firma Caterpillar Inc. durch die Geschaeftsaktivitaeten eines anderen gleichnamigen Unternehmens in diesem Sektor ein Nachteil entsteht bzw. ob zwischen den Unternehmen eine wirkliche Verwechselungsgefahr besteht.
Da die Umstaende bei solchen Verfahren ja stets verschieden sind, haengt der
letztendliche Gerichtsbeschluss von der Auslegung des schriftlichen Rechts durch das Gericht ab.
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Ergänzend bleibt evtl. noch zu sagen, das der Markeninhaber den Markennamen in der jeweilige Klasse auch nutzen muss, ansonsten verfällt der Anspruch IMHO nach ca. 2 Jahren.

Trotz eines Eintrages in das Markenregister kann natürlich im Streitfall noch anders entschieden werden denn die Eintragung als Marke schliesst nicht aus das es nicht eventuell doch noch andere Markeninhaber in der jeweiligen Klasse gibt. Aber wie "swh" schon erwähnte sind das dann Fälle die juristisch entschieden werden.
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Ein aktueller Fall:
Eine Fanseite der Gruppe Rammstein wurde auf Verlangen der Band geschlossen.
Die Seite hat den Namen "Rammsteinfan". Also auch hier ein ganz normaler Begriff, nämlich ein Ortsname (in Anlehnung an das schwere Flugzeugunglück hatte sich die Band meines Wissens nach so benannt).

Meldung dazu gibt es hier: Heise Newsticker
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  • 2 months later...
Update: Vor kurzem ist auch www.dvd-inside.de abgemahnt worden.
Intel argumentiert mit Verwechslungsgefahr.

Wie so oft gilt aber immer: Wo kein Kläger da kein Richter. Es gibt nach wie auch viele Websites oder Onlineshops die klar gegen geltendes Recht verstossen (Impressumsflicht, AGB, Markenrecht, etc). Wenn es zum Konfliktfall kommt hat man schlechte Karten. Eine Abmahnung kann für eine kleine Fima schon oft das Aus bedeuten.
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