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Prospekte einstellen - Urheberrechte?


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Zu diesem Thema wurden alle grundlegenden rechtliche Belange genannt (Sebastian, André). Insofern kann ich nicht verstehen, warum Du es nicht verstehst. eusa_think.gif

Zum Thema noch ein paar Ergänzungen von meiner Anwaltskanzlei:

- Zitieren aus Schriften (Achsabstand):
"Das Recht der Berichterstattung beinhaltet das Recht, aus einem durch den Zweck gebotenen Umfang zu zitieren. Daraus ergibt sich: Das Urheberrecht enthält kein Geheimhaltungsrecht. "


- Copyright-Beschriftung vorhanden oder nicht:
"Ein Urheberrechtsvermerk ist für die Entstehung des Urheberrechts nicht erforderlich. Allerdings hat der Urheber gemäß § 13 UrhG einen Anspruch auf Nennung seines Namens. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Nennung des Urhebers im Rahmen der Quellenangabe besteht unter den Voraussetzungen des § 63 UrhG.

Der urheberrechtliche Schutz entsteht in der Bundesrepublik Deutschland unabhängig von der Anbringung von Vermerken. Dabei handelt es sich um den Grundsatz „Der Genuß und die Ausübung der Rechte nach der RBÜ sind nicht an die Erfüllung irgendwelcher Förmlichkeiten gebunden. Es muss also nicht noch extra auf das Copyright / Urheberrechtsnaspruch hingewiesen werden.“


- Schriftwerke:
"Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG gehören zu den urheberrechtlich geschützten Werken der Literatur und Wissenschaft Sprachwerke, wobei das Gesetz als Unterfälle Schriftwerke (eben auch Prospekte einer geschützten Marke), Reden und Computerprogramme nennt. Dazu gehören eben auch Firmenprospekte, die nicht als Postwurfsendungen (Beilage in tageszeitungen, Briefkasten) einer breiten Masse vorliegen, sondern nur ausgewählten Kunden ausgehändigt werden."


- Fotos einzeln oder in Brochüren, Büchern, etc.:
"Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG schützt das Urheberrecht Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden. Lichtbildwerke sind Werke, die mit strahlender Energie geschaffen werden, insbesondere Fotografien. Werden Personen abgebildet, so ist zumindestens auch an das Recht der abgebildeten Person am eigenen Bild zu denken.

Bei der Bestimmung des für den Lichtbildwerkschutz erforderlichen Grads an schöpferischer Eigentümlichkeit ist Art. 6 der sog. Schutzdauer-Richtlinie (ABl. 1993 Nr. L 290 S. 9) zu berücksichtigen: Fotografien werden danach geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, dass sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind (Art. 6 S. 1). Zur Bestimmung ihrer Schutzfähigkeit sind keine anderen Kriterien anzuwenden (Art. 6 S. 2). Fehlt es an der erforderlichen Individualität, so kommt ein Leistungsschutz als Lichtbild in Betracht (§ 72 UrhG; siehe auch Grundwissen VIII)."

Juristendeutsch eben laugh.gif

- Verbreitungsrecht:
Das Recht ein Werk zu verbreiten/veröffentlichen hat ausschließlich der Urheber. Er kann Rechte daran vergeben. Dies beinhaltet eben auch Prospekte aller Art! Ein Lidl-Prospekt aus der Zeitung darf auch z.B. eingescannt von einer anderen Person nicht ins Internet gestellt werden. Oder wie in diesem Falle eben die Kaelble-Typenwerke.

Es wird empfohlen, bei den Markeninhabern (auch nach Übernahme, wie bei Kaelble) eine schriftliche Erlaubnis einzuholen, wenn man Werke, wie hier Technische Typenwerke in ihrer Gesamtheit, vervielfältigen oder veröffentlichen will.

Dazu auch nochmal der Hinweis, dass eine Verlinkung von im Internet von den Firmen downloadbare Brochüren, Fotos, etc. immer noch eine juristsiche Grauzone ist und unterschiedlich betrachtet wird. Jedoch ist tendenziell hier die Meinung in Juristenkreisen, dass ein Hyperlink kein Verstoß gegen das Copyright darstellt! Die eigene Veröffentlichung eines heruntergeladenen Lichtbildwerkes oder einer Firmenbrochüre schon!

wave.gif bearbeitet von Cat 375 LME
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Hallo Andreas,

wie Du vielleicht schon bemerkt hast, arbeite ich in einer Werbeagentur die sich täglich
mit diesem Thema beschäftigt.
Einer unserer Hauptaufgaben sind Prospekte aller Sparten. Vorallem aber für die
Automobilbranche und im Nutzfahrzeugbereich.
Vom Konzept bis zum Endprodukt läuft alles über uns, Umsetzung, Text und Fotoproduktion.
Unsere Kunden zahlen für die Enstehung und die Herstellung eines Propektes sehr viel Geld.
Alleine die Fotoproduktion bewegt sich zwischen 5.000,-- bis zu 20.000,-- Eur, je nach Aufwand.
Fotos die wir über Bildarchive einkaufen, bewegen sich in ähnlicher Höhe.
Was ich Dir damit eigentlich sagen will ist folgendes: der Kunde zahlt teueres Geld für ein Produkt
das er ausschließlich für sich beansprucht. Von den Rechten abgesehen, hat er kein Interesse,
das dritte Personen ohne seine Genehmigung das Bildmaterial in irgendeiner Form "veröffentlichen" - und darum geht es!!!
So gilt es auch für den Text und grafischen Elemente.
Sicherlich hast Du recht, dass es zur Inforamtion dient, aber auch hier hat der Kunde ganz andere Interessen. Er sieht seine Werbemittel nicht als Allgemeingut und Massenprodukt.
Hier gibt es klare Zielgruppendefinitionen um die es ausschließlich geht.
Wir, Du und ich beschäftigen uns damit weil wir ein privates Interesse an diesem Thema haben.

Andreas ich will Dir ja nicht verbieten, solches Material zu veröffentlichen, freue mich auch darüber zu etwas zu bestaunen, sondern einfach aufzeigen, dass es unter Umständen
sehr schnell zu einem Rechtsstreit kommen kann.
Auch wir mussten schon diese Erfahrung machen.

Viele Grüsse
Joachim



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Wir verkaufen selbst Bildrechte und Bildmaterial. Wie schon erwähnt, wird im Lizenzvertrag immer auch die Art der Nutzung festgelegt, also Medium / Verwendung wie Online, Print, Film, CD-ROM und auch der zeitliche Rahmen festgelegt.

Ein Prospekt ist demnach auch eine bestimmte & gezielte Publikation. Eine Veröffentlichung im Internet ist etwas völlig anderes.

Ich denke übrigens nicht das sich hier jemand als Blockwart hervortun möchte der sich hervortut um anderen die Freude am Thema zu verderben. Es geht lediglich um die Tatsache das man sehr schnell Probleme bekommen kann. Schon mal was von Abmahnkanzleien gehört? Ich weiss beispielsweise das bestimmte Fussballvereine ihre Anwälte anweisen, rigoros gegen Markenrechtsverletzungen vorzugehen und z.B. Fanseiten abmahnen die unerlaubt die Logos verwenden.
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Hallo !

Erstmal herzlichen Dank an Andreas , Cat 375 LME , TR 6 und Andre für ihre Beiträge bzw. Auskünfte . Auch , wenn manches wohl bloss von gelernten Juristen richtig verstanden wird ! eusa_think.gif

Da habe ich ja in ein richtiges Wespennest gestochen , aber ich wollte eben genaueres wissen , bzw. auf diese Problematik grundsätzlich hinweisen. Da ich weiss ,dass manche Firmen , wegen der zur Schaustellung ihrer Prospekte komisch reagieren , statt dankbar zu sein , dass sich überhaupt jemand für ihre Produkte interessiert oder gar Fans sind .

Inzwischen sind in Deutschland ganze Anwaltskanzeleien darauf spezialisiert , Webseiten auf genau solche Verstösse zu durchsuchen und dann teuere Abmahnungen ( bis zu mehreren Hundert Euronen ) verschicken und sich auf "unsere" Kosten gesund stossen.

Solche Abmahnungen gibt es auch in der Musikbranche , einer der bekannteren Fälle war die Schliessung einer Rammstein-Fanpage , die von deren Management veranlasst wurde. (da ging es auch um Logos und ähnliches)

Ich beliefere ja mit meinen Scans auch die Seite von meinem Freund Edwin Storm in den Niederlanden , allerdings geht es dort um hauptsächlich um US-Cars (wen es interessiert : http://storm.tocmp.com/ ) . Und er hat mir bestätigt , dass die Hersteller (wie zum Beispiel Mercedes , BMW , Volvo oder Agentur Jacobi/Springer) immer wieder seine Seite besuchen , und anscheinend kontrollieren , was dort geschieht .

Wie wollen wir nun verbleiben ? Weiter scannen wie bisher , oder nur noch mit Erlaubnis des Herstellers ? Um noch eines klar zu stellen , ich bin ein Fan von gescannten Prospekten , da man so die Möglichkeit hat authentisches Originalmaterial an zu schauen ,das man sonst nur für teueres Geld oder gar nicht mehr bekommt.

In diesem Sinne

Tilman
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Hallo zusammen!

Erstmal Danke für die wesentlich informativeren Beiträge top.gif .

Scannen ist bekanntlich eine mühsame und zeitraubende Angelegenheit.

Wieviel einfacher ist es da, ein Foto zu machen und einzustellen... da hab ich dann alle Rechte dran (insbesondere wenn noch eine künstlerisch arrangierte Blumenvase mit im Bild ist).

So long,

Andreas
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