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Versicherung für Vermietung


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Vielen Dank für Eure Antworten.

Ich dachte wirklich, dass, aufgrund der separaten Aufführung/Berechnung, die Versicherungsbeiträge genau so an die Versicherung abgeführt werden. Eben nur, wenn das Gerät auch vermietet ist und abhängig vom der Mietrate bzw. dem Wert.

Bei einer größeren Baumaschinenvermietung hier in der Nähe ist die Versicherung nämlich auch nur optional und man könnte das Mietobjekt laut AGB auch selbst versichern.

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…oft hat man auch noch die Wahl bei der Höhe der Selbstbeteiligung im Schadensfall.

Was ein weiterer Grund für eine gesonderte Berechnung / Aufschlüsselung der Kosten für die Versicherung auf einer Mietrechnung wäre.

Auf die Versicherung zu verzichten und selbst zu versichern ist im Schadensfall wohl eher unglücklich und eher eine Option, wenn man als Mieter selbst eine entsprechende Versicherung z.B. für den eigenen Maschinenpark hat und Mietgeräte günstig mit in den Vertrag aufgenommen werden können oder je nach Vertrag vielleich sogar bereits enthalten / mit versichert sind… evtl. bis zu einer entsprechenden Grenze.

bearbeitet von Aka
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