steiger 18 Geschrieben 23. März 2021 Share Geschrieben 23. März 2021 vor 2 Minuten, Mathias85 schrieb: Um einen Stapler fahren zu dürfen, brauchst du nur einen Staplerschein. Also keinen Führerschein Klasse B, C, T, L oder sonst was. Aber auch nur auf abgeschlossenem und umzäunten Gelände. Und nur, wenn man nicht in Versuchung kommt, eine öffentliche Straße zu überqueren. Deswegen macht sich Klasse L nicht schlecht. Und ja, Staplerschein sollte man auch haben. Sehen BG und Gewerbeaufsicht besonders gern dann, wenn etwas passiert ist. Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
Mathias85 2.256 Geschrieben 23. März 2021 Share Geschrieben 23. März 2021 Ja, das sollte sich von selbst erschließen. Und natürlich auch nur mit Fahrauftrag! ☝️ Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
O&K Spezi 41 Geschrieben 23. März 2021 Share Geschrieben 23. März 2021 (bearbeitet) Wie Mathias 85 schon schrieb, Staplerschein auf jeden Fall, ggf auch von Dekra, ggf. Tüv Auf privat- u. Firmengelände darf dann gefahren werden. Umzäunung u. abgeschlossen nein ! Dann könnten keine LKW Lieferanten den Hof befahren. PKW/LKW Führeschein benötigst Du nur, wenn Firmenintern (Hafen ect.) vorgeschrieben. Auf öffentlichen Straßen darf sowieso kein Stapler fahren; es sei denn,dieser ist dafür angemeldet mit Kennzeichen Stvzo -Beleuchtung Unterlegkeile Warndreieck Verbandkasten Warnweste ect. Eine schriftliche Fahrbeauftragung u. Einweisung macht Sinn und ist z.T. Firmenintern vorgeschrieben. mfg Detlef bearbeitet 23. März 2021 von O&K Spezi Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
Aka 1.657 Geschrieben 23. März 2021 Share Geschrieben 23. März 2021 (bearbeitet) ...so lange das Gelände nicht mit einem Tor oder einer Schranke abgeschlossen ist zählt es zur öffentlichen Verkehrsfläche und es sind entsprechende Führerscheine erforderlich. Außerdem darf ein Gabelstapler, wie auch jeder Radlader oder Bagger, etc. auch im öfftenlichen Straßenverkehr fahren, wenn er mit einer entsprechenden Betriebserlaubnis und entsprechenden Ausnahmegenehmigungen ausgestattet ist... da stehen, dann auch so Auflagen, wie z.B. eine Schutzvorrichtung an der Gabel drin oder dass der Nachweis für eine Versicherung z.B. Betriebshaftpflicht mitgeführt werden muß. Kennzeichen braucht der bis 25km/h eben nicht... der Halter muß lediglich mit der vom Hersteller mitgelieferten Dokumenten / Gutachten zur Zulassungsstelle, wo diese Dokumente abgestempelt werden und damit die Betriebserlaubnis erteilt wird... kostet z.B. für einen Radlader 10,20€ an Gebühren. Für einen Bagger sieht die §70 Ausnahmegenehmigung -vom Hersteller, in dem Fall Liebherr mitgeliefert- z.B. so aus... bearbeitet 23. März 2021 von Aka Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
O&K Spezi 41 Geschrieben 24. März 2021 Share Geschrieben 24. März 2021 Moin Aka, Was nicht abgeschlossen ist, hast Du recht mit öffetlicher Verkehrsfläche. Aber PKW/ LKW Führerschein ist nicht auf Privat und Firmengelände erforderlich. jedoch bei Überwegung öffentlicher Straßen mit Stvzo Genehmigung !!! dann würden tausende Stapler stehen bzw, Fahren ohne Führeschein...... Versuche mal für Gabelstapler eine Genehmigung einzuholen, kreuz und Quer duch die Stadt zu eiern ! Da kenne ich nur einen und viele die es möchten. Frage mal die Berufsgenossenschaft im Schadenfall auf Baustellen u. Firmengelände wegen Stapler- und Baumaschinen- Kranschein ect. Da hilft auch kein Führerschein egal welche Klasse. mfg Detlef ps. lasse mich auch gerne berichtigen Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
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