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Tieflader Richtig beladen und sichern


Knaxx

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Zitat

und welche Position auf dem Tieflader eher weiter vorne eher weiter hinten

Bei jedem schwererem gerät was die Nutzlast des Tiefladers weitgehend ausnutzt,

ist es ratsam mal in einer ruhigen Minute die öffentliche Waage seines Vertrauens aufzusuchen,

zuerst die Vorderachse/n des Tiefladers zu wiegen... dann in 90% der Fälle die Ladung um einiges nach hinten zufahren, und zu messen wie weit des ganze über die Rampen hinausschaut... Merke auch Achslasten die weit überzogen sind gibt einen gleichgroßen Einlauf wie überzogenes Gesamtgewicht.. 

 

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vor 9 Stunden, lilienwolf schrieb:

Um niemand zu nahe zu treten..

Wenn du mim 40 to + Zugfahrzeug durch die Gegend ziehst, brauchst schon mal ne Ausnahme. Und der Chef wird auch keinen " Neuling" alleine auf die Reise schicken

...wenn es über 40to. Gesamtgewicht und womöglich Überbreite z.B. Kettenbagger, Bagger mit Breitspur, Raupen, usw. bis 3,0m geht, dann wirds um einiges Aufwändiger.

Da brauchste die Ausnahmegenehmigung gem. §70 StVZO von der zuständigen Regierungsbehörde, dazu dann von der zuständigen Unteren Straßenverkehrsbehörde vor Ort ne Ausnahmegenehmigung nach § 29 / § 46 StVO... für den eigenen Landkreis und die Nachbarlandkreise bekommste die normalerweise noch als Dauergenehmigung. Außerdem hatte ich eine in dem Fall bayernweite Dauergenehmigung für Landstraßen und Autobahnen... so dass im Bedarfsfall nur noch die Teilstrecke von z.B. der Autobahnabfahrt bis zur jeweiligen Baustelle genehmigt werden mußte - was erheblich schneller geht, da dadurch im Bedarfsfall weniger Baulasträger, etc. von der genehmigenden Behörde angefragt werden müssen.

Ne Dauergenehmigung z.B. für die Nachbarlandkreise... dazu brauchte unsere Straßenverkehrsbehörde ca. 1-2 Wochen, eine Genehmigung bei der nur unsere Behörde involviert war z.B. Container mit nicht schwerer als 40 Tonnen und nur bis 3,0m Breite... das ging binnen Stunden und Einzelgenehmigungen von oder nach anderen Bundesländern z.B. wenn wir nen Kran von Bayern nach Kaiserslautern fahren mußten... ein einziges Drama... einmal sind wir dann in Absprache mit dem Chef ohne Genehmigung gefahren und eine weitere Genehmigung, die ich mal vorsorglich 6 Wochen vor dem möglichen Transportzeitraum beantragt hab, weil da ein Transport so in der Luft lag... da war die Genehmigung noch nicht mal da, als der beantrage Zeitraum für den Transport schon abgelaufen war... da hat mich der Chef unserer Genehmigungsbehörde sogar angerufen und sich entschuldigt, weil der Landesbetrieb Mobilität Rheinland Pfalz die zugesandten Anhörungen im Vemags immer noch nicht bearbeitet hatte.

So ne Dauergenehmigung für die Nachbarlandkreise z.B. für unsere Tiefladerzüge bis 56to. war ungefähr um die 150 - 200 Seiten dick... mit Auflagen der jeweiligen Baulasträgern, was es genau an welcher Brücke, welchem Teilstück, Bahnübergang, usw. zu beachten gilt... da hast du als Fahrer mächtig zu tun, deine Strecke sauber auszuarbeiten, die Auflagen rauszusuchen und rechtzeitig entsprechende Maßnahmen zu veranlassen z.B. Polizeibegleitung für bestimmte Teilstücke, wenn z.B. ne Brücke nur mittig befahren werden darf.

Oder seit neuestem steht drin, dass bei der Überfahrt von Bahnübergängen die zuständigen Fahrdienstleiter der Bahn 1 oder 2 Tage vorab informiert werden müssen... Telefonnummern stehen in der Genehmigung - ich vermute, das hat mit diesem schweren Unfall zu tun.

 

Wie so ne Genehmigung aussieht... z.B. für den hier

1013241632_KopievonIMG_0112a.jpg.2ef500a3e7bbe2aa42ea09228fbfcdc4.jpg

 

siehe ... die ersten 3... von 168 Seiten

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PS:... wegen dem "Neuling" der nicht alleine auf die Reise geschickt wird... dafür würde ich meine Hand nicht ins Feuer legen. Es gibt genügend Firmen, wo die Chefs entweder selbst nicht entsprechend informiert sind oder es einfach probieren / drauf ankommen lassen.

Ich bin z.B. bei uns hier auf der Genehmigungsbehörde einigermaßen erschrocken, dass es für die Sachbearbeiter dort keine alltägliche Routinesache ist die nötigen Genehmigungen für die Mobilbagger zu bearbeiten... dabei fahren hier bei uns etliche örtlich ansässige Baufirmen mit Mobilbaggern auf den Straßen rum... das müßte für die Behörde Alltagsgeschäft sein. Ich bin mir damals vorgekommen als wäre ich der einzige Depp, der für unsere Mobilbagger Genehmigungen einholt, während alle anderen scheibar ohne rumfahren - das hab ich dem Behördenchef auch mal bei einem kleinen Plausch gesagt, dass mir das schon etwas komisch vorkommt. 

bearbeitet von Aka
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