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Kramer ALLRAD 612 3-Gang bzw. 4 Gang- Lastschaltgetriebe


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Kramer ALLRAD 612 20 Km/h bzw. 40Km/h (kein SL oder SLx) also mit Wandler und 4 Gang Lastschaltgetriebe sowie gelenkte Hinterachse. Gleich vorweg übernehme ich keinerlei Haftung für Schäden, Richtigkeit oder ähnliches jeder sollte sich genau überlegen ob er die Drossel ausbaut bzw ausbauen kann oder nicht. der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Es gibt die Maschine in der Version 20Km/h mit 3-Gang Lastschaltgetriebe, sowie in der Ausführung mit 4-Gang Lastschaltgetriebe (Angabe in der ABE ob 20Km/h oder 40Km/h Lautet 37Km/h)

(ab Fahrgestellnr.: 106425 zwei Schalthebel 1. Schalthebel Fahrrichtung Vorwärts Neutral Rückwärts 2. Schalthebel Gänge 1,2,3 bzw 1,2,3 u 4)

In beiden sind die gleichen Getriebe verbaut, sowie die gleichen Schaltventile.

Um die 40 Km/h zu drosseln auf 20KM/h wurde in dem Schaltventil eine Sperre eingebaut, dabei handelt es sich um eine Metallscheibe die im Grund des Ventils eingelegt wurde. Damit wird der weg des Steuerschiebers begrenzt.

Denn für den 1Gang wird Kupplung K2 und K3 betätigt

                          2 Gang wird Kupplung K1 und K3 betätigt

                          3 Gang wird Kupplung K2 und K4 betätigt

                          4 Gang wird Kupplung K1und K4 betätigt.

Unabhängig davon ist die Fahrtrichtung. Nimmt man nun die oben beschrieben Metallscheibe aus dem Ventilgrund, so muß das Schaltgestänge noch neu eingestellt werden, dies erfolgt durch lösen der Kontermutter und herausdrehen der Schaltstange, die nach unten auf das Schaltventil geht bzw auf den Steuerschieber. Ich habe dazu den Verbindungsbolzen aus dem Gabelkopf der das Gestänge mit dem Steuerschieber verbindet  herausgezogen. Somit war der Steuerschieber in seinere Entlage, daraufhin habe ich den Schaltweg so eingestellt, das der Schalthebel am Amaturenbrett etwas Spiel hat, und nicht an das Führungsende  im Amaturenbrett anschlägt, danach die den Verbindungsbolzen wieder eingesetz und verriegelt sowie die Kontermuttern festangezogen.

Achtung:

 

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 Km/h sind nicht zulassungspflichtig.
Führerscheinklassen Klasse 5 Klasse L oder Klasse 3 bis 7,49t zul.Ges.Gewicht
Mitzuführende Dokumente:
Allgemeine Betriebserlaubnis  ggf. Ausnahmegenehmigung ggf. Spezialgenehmigung für einzelne technische Veränderungen
oder
Einzelbetriebserlaubnis mit zugehörigem Gutachten, ggf. Ausnahmegenehmigung, ggf. Spezialgenehmigung für einzelne technische Veränderungen,

Sowie, Beschriftung des Fahrzeugs mit: Vorname, Name, Wohnort
oder
Name der Firma und Firmensitz.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen über 20Km/h zulassungspflichtig!
Führerscheinklassen
Klasse 3: bis 7,5t
Klasse 2: über 7,5t
Klasse B: bis 3,5t
Klasse C1: bis 7,5t
Klasse ? über 7,5t
Klasse L: Bis 25 km/h
Klasse T: Bis 40 km/h (nur gültig für land-und forstwirtschaftliche Zwecke)


Mitzuführende Dokumente:
Betriebserlaubnis
Fahrzeugschein
Letzte HU-Bescheinigung (TÜV) AU-Bescheinigung ggf. Ausnahmegenehmigung

Sowie, Beschriftung des Fahrzeugs mit: Vorname, Name, Wohnort
oder
Name der Firma und Firmensitz.

bearbeitet von Nocke78
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