Schachtmeister 739 Geschrieben 23. Juli 2020 Share Geschrieben 23. Juli 2020 Ja, sobald ein Hänger dran ist, muss an beides ein Nummernschild. Das Zugfahrzeug braucht auch eine für den Strassenverkehr zugelassene Anhängerkupplung, die Abschleppvorrichtung ist nicht zugelassen. Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
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