Jakob Pesch 0 Geschrieben 9. März 2020 Share Geschrieben 9. März 2020 Hallo alle miteinander, ich bin Kleintransporte Unternehmer und habe gerade erst mein Unternehmen gestartet. Nun kenne mich noch nicht so gut aus, was ich als geringwertiges Wirtschaftsgut abschreiben kann und was nicht. Ich kann es schwer einschätzen ob ich nun meinen neuen Container (654,50 € brutto), denn ich mir zugelegt habe als geringwertiges Wirtschaftsgut abschreiben kann oder nicht. In der Hoffnung, dass hier schon jemand einen ähnlichen Fall hatte und mir helfen kann wende ich mich an euch. Gruß Jakob Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
SirDigger 2.038 Geschrieben 9. März 2020 Share Geschrieben 9. März 2020 unter 800€ Netto kannst du es darauf abschreiben Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
Jakob Pesch 0 Geschrieben 9. März 2020 Autor Share Geschrieben 9. März 2020 Aber gilt das nicht als nicht selbständig nutzbares Wirtschaftsgut bin mir da unsicher... danke aber für deine Antwort @SirDigger. 😊 Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
SirDigger 2.038 Geschrieben 9. März 2020 Share Geschrieben 9. März 2020 Wir reden von so einer kleinen Blechbaubude, oder so einem kleinem Absetzcontainer? Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
Jakob Pesch 0 Geschrieben 9. März 2020 Autor Share Geschrieben 9. März 2020 Von einem kleinen Absetzcontainer. Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
Recommended Posts
Diskutiere mit!
Du kannst jetzt antworten und Dich später anmelden. Wenn du bereits einen Account hast kannst du dich hier anmelden.