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Ausschreibung / Erteilter Aufrag / Änderung der Vorrausetzungen


Charly250

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Hallo,

 

hier kennen sich einige bestimmt mit Ausschreibungen nach VOB aus. Folgender Fall, öffentliche Ausschreibung, ein Unternehmen gibt ordnungsgemäß ein Angebot ab. Nach Ablauf der Bieterfrist und einem Bietergespräch wird der Auftrag erteilt. Schriftlich und Mündlich.

Das Unternehmen beginnt mit den Vorbereitungen für den Auftrag. Ca. 8- Wochen nach Auftragserteilung gibt der Aufraggeber eine Änderung der Vorraussetzungen bekannt.

Führe es mal an einem Beispiel aus. Es geht um den Einbau von Instalation, Regale usw. in einer Großen Halle. Laut Ausschreibung sollte der Boden aus Beton bestehen. Was kein Problem darstellen würde. Nun nach 8-Wochen gibt der AG bekannt, das man sich überlegt hat, den Boden mit Fliesen auszulegen.  Dies sollte vor den Arbeiten des AN erfolgen. Der AN soll/muss die Fliesen sanft behandeln. Folglich muss der AN seine Arbeiten anders koordinieren, kann nicht mit schwerem Gerät arbeiten, was auch ein erhöhter Montageaufwand bedeutet, dadurch auch höhere Kosten.

Wie kann der AN nun handeln bzw. was kann er tun?

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In der VOB, Teil B, § 2 Abs. 5, heißt es (Zitat): "Werden durch Änderung des Bauentwurfs oder andere Anordnungen des Auftraggebers die Grundlagen des Preises für eine im Vertrag vorgesehene Leistung geändert, so ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren. Die Vereinbarung soll vor der Ausführung getroffen werden."

Es stellt sich natürlich noch die Frage der Vertragsgrundlage. Oftmals wird versucht mit eigenen zusätzlichen (technischen) Vertragsbedingungen die VOB oder das BGB (partiell) auszuhebeln. Das muss natürlich im Einzelfall geprüft werden.

bearbeitet von Form 8A
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