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Bauverzug - Was darf Auftragnehmer in Rechnung stellen


Lissarlein

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Hallo,

ich habe eine eher rechtliche Frage.

Wir haben seit einem halben Jahr einen Bauverzug der durch behördliche Genehmigungsverzögerungen (Nachgenehmigungen und Nachbareinwände) . Daher hat unser Rohbauer uns Quartalsweise eine Rechnung für den Kran der seit Beginn im Rahmen der Baustelleinrichtung steht. So weit so gut. Das ist nachvollziehbar, da dieser nicht anderweitig eingesetzt werden kann.

Nun haben wir aber im Nachhinein eine Rechnung über 165 Tage a Tagespauschale von 300€ in Rechnung gestellt bekommen! Obwohl der Rohbauer zumindest teilweise nachweislich mit anderen Baustellen kompensieren konnte. Für uns bedeutet das mal schnell Mehrkosten von über 40.000 €!!

Gibt es hierfür eine rechtliche Grundlage. Für uns bedeutet das einen weiteren erheblichen Einschnitt in die Umsetzbarkeit des Hausbaus. Wir kommen durch all diese Mehraufwände in große Bedrängnis. Hat hier jemand bereits Erfahrungen?

 

Vielen Dank für eine Rückmeldung

 

Lisa

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Das kommt auf den Vertrag an, den Ihr unterschrieben habt.

Ich würde mir ganz schnell einen Anwalt holen...   und zwar einen der Ahnung von der VOB hat, und nicht den SchwippSchwager von Gabi aus der YogaGruppe.

 

Davon ab muss der Rohbauer nachweisen, das ihm dieser "Gewinn" entgangen ist, hat er zum Bsp. Kurzarbeit angemeldet.

 

 

 

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Sehe ich genauso. Rechtsberatung kann hier wohl keiner serioes geben. Richtig ist, dass Schadensersatz erst einmal angekuendigt und danach belegt werden muss. Mal eben ne Rechnung schreiben, funktioniert nicht einfach.

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