Zu Inhalt springen
Europas größte Bau & Baumaschinen Community - Mitglieder: 36.156

Zulassung einer Oldtimer-Baumaschine


Wehü5

Recommended Posts

Hallo zusammen,

ich versuche gerade zusammenzutragen, was man alles so braucht, wenn man sich mit einer

Oldtimer-Baumaschine im öffentlichen Strassenverkehr bewegen will. Da wären z.B. die Themen Betriebserlaubnis, TÜV, Versicherung und Führerschein von grossem Interesse. Konkret für einen Radlader Zettelmeyer L 501 und einen Fuchs Seil-Radbagger 301. Über die Suchfunktion habe ich noch nicht das Richtige herausbekommen. Vielleicht kann mir hier jemand Hinweise geben, auch, ob es für die alten Diesel jetzt irgendwelche Einschränkungen gibt oder kommen sollen. 

Vielen Dank schon mal!

Gruss, Gernot.

 

 

 

Link to comment
Auf anderen Seiten teilen

Registriere dich um diese Anzeige nicht mehr zu sehen.

normalerweise gehört zu so einer maschine eine entsprechende erlaubnis.. die aber seltsamerweise bei kauf einer gebrauchten maschine immer wech ist.. erste anlaufadresse die hersteller so es sie oder nachfolger noch gibt.. mit glück kannn man für ein bischen bares ne zweitschrift der erlaubnis bekommen.. mit pech muss man wirklich mit so einer maschine zum tüv und dann muss alles perfekt funktionieren..  da bekommt man dann ein gutachten mit dem man die erlaubnis bei der zulassungstelle bekommt.. führerschein ist der für traktoren wenn man unter 32km/h(?) bleibt.. und versicherung ist die frage ob du gewerblich oder privat unterwegs bist.. da solltest du deinen versicherer fragen.. die normale haftpflicht kann da erweitert werden kostet nen paar euro extra aber normal nicht schlimm.. 

zu der frage mit diesel - meinst sicher die abgasproblematik.. das wäre halt interessant wenn man in eine dummweltzone einfahren muss.. aber darüber hab ich noch nie was gehört.. müsstest mal in treckerforen fragen.. die alten trecker würds dann ja auch betreffen..

Link to comment
Auf anderen Seiten teilen

Danke, das ist doch schon mal was!

Wenn jemand einen kleinen Erfahrungsbericht über die Zulassung seines Baggers oder Laders für den öffentlichen Verkehr hätte, wäre das super für mich und alle anderen, die an sowas denken.

Gruss, Gernot.

Link to comment
Auf anderen Seiten teilen

ne zulassung in dem sinne brauchst du ja für die alten maschinen garnicht.. nur die "strassenfahrerlaubnis" bzw ABE - je nach baujahr kann es eine allgemeine geben oder ne speziell für die maschine ausgefertigte..

aber kurzer erfahrungsbericht - für meinen atlas bagger 1970 bekam ich noch ne kopie der ABE von atlas - beim radlader bj92 sieht es schlechter aus - liegt daran das atlas und atlas weyhausen ja getrennt sind.. den radlader müsste ich wie beschrieben beim tüv vorführen und dann über die zulassungstelle die erlaubnis für strassenfahrten holen - aber so wichtig ist mir das nicht, auch der bagger war bisher nur 20m auf der strasse unterwegs..

achja mein bagger und der lader sind über die betriebshaftpflicht mitversichert - allerdings würd die nicht zahlen wenn ich mit dem lader ohne papiere auf der strasse rumfahre (denk ich mir mal)

bearbeitet von weissnich
Link to comment
Auf anderen Seiten teilen

Diskutiere mit!

Du kannst jetzt antworten und Dich später anmelden. Wenn du bereits einen Account hast kannst du dich hier anmelden.

Gast
Antworte auf dieses Thema...

×   Du hast formatierten Inhalt eingefügt..   Formatierung wiederherstellen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch umgewandelt und eingebettet.   Statt dessen nur den Link anzeigen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

  • Gerade aktiv   0 Mitglieder

    • No registered users viewing this page.
×
  • Neu erstellen...