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Ja Ralf, Patti, Maschinenbauer

Genau so ist es. Die Meisten verstehen es, wenige halt nicht ! WIR haben  die Wünsche von Kunden, die etwas davon verstehen umgesetzt und eine Lösung gefunden. Auf einem  hydraulisch absenkbarem, hinter dem Knickschild angebrachten Balken, der sogar auf die Neigung des Dachprofils einstellbar ist, werden 80 handelsübliche  Aufreißzähne in Fahrtrichtung hintereinander versetzt angeordnet. Damit werden die Fahrspuren auf Schlaglochtiefe engmaschig aufgerissen und das vorhandenen Material  gleichzeitig gemischt. Anschließend lässt sich sogar ein Dachprofil in einem Durchgang herstellen, das abschließend mit dem Hochfrequenz- drei oder vierfach Plattenverdichter  verdichtet wird. Dieser wird über die VORHANDENE Hydraulikanlage des Schleppers angetrieben und nicht über einen Zapfwellenantrieb! Die ganze Einheit, angebaut an einem Schlepper ist nach STVZO, sogar  Autobahn tauglich zugelassen und nach CE Norm zertifiziert. Näheres dürfte ja bei über 1 Million Besucher alleine in diesem  Jahr auf www.stehr.tv doch ganz gut bekannt sein !!

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vor 3 Stunden, Stehr schrieb:

Ja Ralf, Patti, Maschinenbauer

Genau so ist es. Die Meisten verstehen es, wenige halt nicht ! WIR haben  die Wünsche von Kunden, die etwas davon verstehen umgesetzt und eine Lösung gefunden. Auf einem  hydraulisch absenkbarem, hinter dem Knickschild angebrachten Balken, der sogar auf die Neigung des Dachprofils einstellbar ist, werden 80 handelsübliche  Aufreißzähne in Fahrtrichtung hintereinander versetzt angeordnet. Damit werden die Fahrspuren auf Schlaglochtiefe engmaschig aufgerissen und das vorhandenen Material  gleichzeitig gemischt. Anschließend lässt sich sogar ein Dachprofil in einem Durchgang herstellen, das abschließend mit dem Hochfrequenz- drei oder vierfach Plattenverdichter  verdichtet wird. Dieser wird über die VORHANDENE Hydraulikanlage des Schleppers angetrieben und nicht über einen Zapfwellenantrieb! Die ganze Einheit, angebaut an einem Schlepper ist nach STVZO, sogar  Autobahn tauglich zugelassen und nach CE Norm zertifiziert. Näheres dürfte ja bei über 1 Million Besucher alleine in diesem  Jahr auf www.stehr.tv doch ganz gut bekannt sein !!

Die STVZO oder STVO Freigabe für den Vierfachplattenverdichter in der Fronthydraulik gefahren würde ich gerne sehen wollen.

LG

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vor 39 Minuten, Ralf 730 schrieb:

Die STVZO oder STVO Freigabe für den Vierfachplattenverdichter in der Fronthydraulik gefahren würde ich gerne sehen wollen.

LG

hallo Ralf

kein Problem SBV 80 H 4 = 2980 mm fällt unter : angebaute Geräte für die Straßenunterhaltung

§ 32 STVZO  Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen.

2. bei land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten und bei Zugmaschinen und Sonderfahrzeugen mit auswechselbaren land- oder forstwirtschaftlichen Anbaugeräten sowie bei Fahrzeugen mit angebauten Geräten für die Straßenunterhaltung    3,00 m,

 

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vor 2 Stunden, Stehr schrieb:

hallo Ralf

kein Problem SBV 80 H 4 = 2980 mm fällt unter : angebaute Geräte für die Straßenunterhaltung

§ 32 STVZO  Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen.

2. bei land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten und bei Zugmaschinen und Sonderfahrzeugen mit auswechselbaren land- oder forstwirtschaftlichen Anbaugeräten sowie bei Fahrzeugen mit angebauten Geräten für die Straßenunterhaltung    3,00 m,

 

Und wo ist ein Plattler ein Land-oder Forstwirtschaftliches Anbaugerät?Damit würde ein Schlepper nie ein grünes Kennzeichen Bekommen. Dafür braucht man eine Ausnahmegenehmigung vom jeweiligem Landkreis.

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vor 1 Stunde, Ralf 730 schrieb:

Und wo ist ein Plattler ein Land-oder Forstwirtschaftliches Anbaugerät?Damit würde ein Schlepper nie ein grünes Kennzeichen Bekommen. Dafür braucht man eine Ausnahmegenehmigung vom jeweiligem Landkreis.

Ein Fahrzeug mit angehängten Maschinen zur Straßenunterhaltung. Ohne Sondergenehmigung. Aber ich glaube hier geht es doch um was ganz anderes

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