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Ist man als Arbeiter fotografisches Freiwild ?


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...die Panoramafreiheit ist aber auf das Urheberrecht bezogen und nicht z.B. auf Persönlichkeitsrechte.

D.h. die Panoramafreiheit kann vom Fotografen in Anspruch genommen werden, wenn urheberrechtlich geschützte Werke fotografiert werden... z.B. besondere Bauwerke / Architektur, welche entsprechend Schöpfungshöhe besitzt um urheberrechtlich geschützt zu sein oder irgendwelche urheberrechtlich geschützte Skulpturen / Denkmäler, etc. dürfen vom öffentlichen Raum aus (ohne Hilfsmittel... also so mit der Leiter über die hohe Gartenmauer knipsen gilt nicht!) fotografiert werden und die Bilder können vom Fotografen problemlos veröffentlicht werden.

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Ich verstehe diese fotografieren ohne zu fragen einfach nicht. Kurz vorher gefragt und alles ist entspannt. Sonst muss man sich immer wie ein Tier in einem Zoo fühlen und kann nicht in Ruhe arbeiten. Schade! 

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  • 3 weeks later...
On 29.9.2020 at 19:26, Aka schrieb:

...die Panoramafreiheit ist aber auf das Urheberrecht bezogen und nicht z.B. auf Persönlichkeitsrechte.

D.h. die Panoramafreiheit kann vom Fotografen in Anspruch genommen werden, wenn urheberrechtlich geschützte Werke fotografiert werden... z.B. besondere Bauwerke / Architektur, welche entsprechend Schöpfungshöhe besitzt um urheberrechtlich geschützt zu sein oder irgendwelche urheberrechtlich geschützte Skulpturen / Denkmäler, etc. dürfen vom öffentlichen Raum aus (ohne Hilfsmittel... also so mit der Leiter über die hohe Gartenmauer knipsen gilt nicht!) fotografiert werden und die Bilder können vom Fotografen problemlos veröffentlicht werden.

Ja, das stimmt. Bzgl. Personen ist das nochmal untergeordnet etwas differenzierter beschrieben, was u.a. als "Beiwerk" betitelt wird. Deckt sich da aber selbstverständlich mit den Persönlichkeitsrechten, usw.

On 7.10.2020 at 13:26, MaschinenMarkus schrieb:

Ich verstehe diese fotografieren ohne zu fragen einfach nicht. Kurz vorher gefragt und alles ist entspannt. Sonst muss man sich immer wie ein Tier in einem Zoo fühlen und kann nicht in Ruhe arbeiten. Schade! 

Das ist klar, ist für beide Seiten natürlich angenehmer und Freundlichkeit sollte immer ein Anspruch sein. Aber wenn ich hier manche Beiträge lese, so sind auch die "Fotografierten" nicht wirklich besser. Das Thema ist allerdings sowieso recht verzwickt und man kommt schnell in Grauzonen, weil einfach die Gesetzgebung zum Teil auf einem uralten Stand ist.

Und das unbefugte Betreten von irgendwelchen Baustellen und im schlimmsten Fall dazu noch die Behinderung bei der Arbeit ist eh ein No-Go.

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  • 3 weeks later...

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