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Verwirrung bei BayBO: Carport Stellplatz


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Hallo Forengemeinde,

 

ich steh vor folgendem Problem:

Wir möchten einen Carport freistehend mit den Grundmaßen 6,2x6m und einer höhe von 2,7m errichten (lassen). Nun werde ich aus der Bayrischen Bauordnung (BayBO) nicht schlau. Dort steht im Art. 57 Abs 1 Satz 1a das Gebäude bis 75m³ Genehmigungsfrei sind " außer im Außenbereich" (Wo bitte findet dann dieser Satz Anwendung?, Wer baut denn einen Carport im Innenbereich?)

In Absatz 2 Satz 1 des gleichen Artikels steht geschrieben; das unbeschadet des Abs 1 Garagen mit einer Nutzfläche von 100m² genehmigungsbefreit sind?!

Auf unserer Gemeinde wurde mir erzählt, das nur der Raumvolumen des Carports (in unserem Fall ja ca. 100m³) ausschlaggebend sind -> Also alles über 75m³ wäre demnach Genehmigungspflichtig.

Kann mir von euch jemand weiterhelfen und etwas Klarheit schaffen?

Grüße

Dominic

 

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Servus,

also ich glaub du verstehst da etwas falsch.

Der Innenbereich in der BayBO bezieht sich auf innerhalb einer Ortschaft, Außenbereich ist alles was außerhalb des Ortsetters liegt, z. B. Aussiedlerhöfe usw..

Das heißt, dass du für den geplanten Carport auf jeden Fall eine Genehmigung brauchst, weil Du über der Grenze von 75 cbm umbauten Raumes liegst.

Gruß aus Franken

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  • 1 month later...

Ich habe selbst Probleme mit der Baugenehmigung gehabt und habe mich an ein Architekturbüro gewendet. Außerdem habe ich im Internet  Grafiken gefunden, die mir auch sehr gut weiterhelfen konnten.

bearbeitet von Form 8A
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Danke MaxL6798,

 

mittlerweile habe ich direkt bei unserem Landratsamt , bzw. der genehmigenden Stelle erkundigt und die erklärten mir auch, hier geht es um den "umbauten" Raum und da bin ich mit 100m³ deutlich drüber.

Was mich nur wundert, alle Zimmerigen bei mir im Umfeld, waren verwundert, dass meine Gemeinde hier eine Baugenehmigung verlangt. Laut aussagen der Zimmereimeister wäre das noch nirgendwo nötig gewesen?!

 

Grüße

Dominic

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