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Fahrerkarte im öffentlichen Dienst?


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Hallo.

Ich bin neu hier. 

Ich arbeite auf einem Bauhof, also Öffentlicher Dienst. Wir haben seit neuesten einen MAN mit digitalen Tacho. Wir sind 9 Fahrer die diesen LKW fahren dürfen.Keiner von uns hat eine Fahrerkarte !!!

Unser Chef meint, das wir keine brauchen, da wir in die "Handwerker Regelung" fallen.

Im Internet findet man unzählige verschiedene Antworten.

 

Kann mir hier vielleicht jemand weiter helfen, dem es evtl genauso geht, oder wo ich was finde zum ausdrucken und meinem Chef vorlegen kann.

 

Vielen Dank

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Grundsätzlich besteht die Verpflichtung sobald das Fahrzeug mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet ist, hast du eine Fahrerkarte zu nutzen bzw überhaupt eine zu haben sobald es gewerblich wird. Ohne Karte im Besitz darfst du gewerblich nicht fahren!

Glücklichweise unterscheidet man nur noch zwischen privat und gewerblich. Was anderes gibt es nicht mehr. Siehe auch nachfolgendem Link bzgl. Handwerkerregelung im öffentl. Dienst.

http://www.lasiportal.de/ladungssicherung/recht/gesetze-und-verordnungen/handwerkerregelung-gemaess-dem-berufskraftfahrer-qualifikations-gesetz-bkrfqg/

 

Kurz gesagt. Sobald das fahren deine Haupttätigkeit wird dann hast du Karte zu stecken, genauso wenn du aus den 100 km kommst.

Genauso hast du die Karte zu stecken wenn du Material oder Ausrüstung transportierst mit dem du nicht arbeitest. D.h du fährst für die Kollegen Sand, Material, etc. Damit arbeitest du nicht, also Karte. 

Sobald du über 7,5 t kommst ist Karte sowieso ein muss mit allen Rechten und Pflichten.

 

Für euren Chef heißt das ebenfalls, alle nötigen Sachen zur Archivierung zu beschaffen! 

 

Aus Erfahrung kann ich dir aber sagen die BAG sieht das öfters anders. Der Begriffe „Material oder Ausrüstung“ kann weit ausgelegt werden. Wir haben von der Firma dazu ein Schreiben bekommen mit den ganzen Punkten und bis jetzt ging alles gut, auch dank Rechtsbeistand. Brauchst nur Ausdauer.

 

Handwerkerregelung betrifft Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (ggf. mit Anhänger) zwischen 3,5 und 7,5t

Bedingungen

  • Beförderung von Material, Ausrüstung oder Maschinen

  • Fahrzeug zur Ausübung des Berufes benötigt

  • Lenken des Fahrzeuges ist für den Fahrer nicht Haupttätigkeit (vielfach wurde die 50% Regel zu Grunde gelegt)

  • Umkreis von 100 km vom Standort des Unternehmens (Luftlinie!)

Definition Standort

  • Ort der Betriebsstätte, von dem das Fahrzeug eingesetzt wird
  • Sitz des Unternehmens oder eingetragene Zweigniederlassung, von den das Fahrzeug regelmäßig eingesetzt wird
  • Ein Parkplatz, der temporär für den Einsatz der Fahrzeuge  genutzt wird, stellt kein Standort des Unternehmens dar
  • Für die Berechnung des Umkreises von diesem Ort wird in Deutschland die politische Gemeindegrenze zugrunde gelegt.

 

 

bearbeitet von Marestic
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