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Doppelgitterzaun sezten 1,80


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Hallo zusammen,

ich habe ein Bauantrag bei der Stadt gestellt für einen 1,80m hohen Doppelstangitterzaun mit Sichtschutz gestellt.

Heute habe ich teilweise eine absage erhalten und zwar,

ich darf nur bis 1,60m setzen
Sichschutz darf ich nicht einbringen, da es nach längerer Zeit der Umwelt schadet. Ich solle doch dahinter eine Hecke Pflanzen.

jetzt habe ich dazu 2 Fragen,
das erste lohnt es sich dagegen zu klagen ?
oder macht es Sinn

das Grundstück ca 20cm zu erhöhen und dann den 1,60 Zaun darauf zusezten oder ist das nicht rechtens ?

Wäre über Antworten echt dankbar

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Viel zu wenig Input um diese Frage(n) beantworten zu können! Beispiel gefällig? Bitte sehr: Welche LBO gilt (Bundesland und Stadt), soll der Zaun in den Vorgartenbereich, grenzt der Zaun das Grundstück zum öffentlichen oder privaten Bereich ab?

Eigentlich müsste doch der bauvorlagenberechtigte Verfasser des Bauantrages diese Fragen beantworten können, oder wurde der Antrag im Kenntnisgabeverfahren gestellt?

 

bearbeitet von Form 8A
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Mal ganz ehrlich... Du willst Geld in die Hand nehmen, bist aber ziemlich planlos. Such dir in deiner Nähe einen Architekten, der deine Probleme fachlich richtig aufdröselt. Es bringt dir nichts, wenn du jetzt irgendeine halbgare Lösung dahinbastelst und später darfst du es von Amts wegen wieder abreißen.

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Meine Grundmeinung zum Thema Nachbarschaft: "Selig sind, die Frieden stiften"

vergiss das mit der Klagerei - schon gar nicht, wenn du noch nichtmal auf die Idee gekommen bist, dir die rechtlichen Kapitel zum Thema bauen zu Gemüte zu führen, ... du wirst sicher auch mal in eine Situation kommen, wo du (wenn auch temporär) die Geduld oder Nerven deiner Nachbarn strapazieren willst/musst.

 

Zitat

Zusammenfassung

Das Errichten eines Sichtschutzzaunes oder das Anpflanzen einer lebendigen Einfriedung will wohl überlegt sein. Zunächst empfiehlt sich ein Blick in das jeweilige Nachbarrechtsgesetz, dann in die Bauordnungen des Bundeslandes und schließlich noch ein Besuch bei der örtlichen Baubehörde. Und auch hier gilt: Was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen.  (Quelle: Faust 1)

 

und zu deiner zweiten Frage:

ich denke du gehst dann von einem Wall o.Ä. aus und auch das ist i.d.R. nicht zielführend, denn es wird dann trotzdem vom Grundstück aus gemessen, d.h. deine 1,80 bleiben 1,80. - aber auch hier gibt es Sonderregelungen, Ausnahmen und situationsabhängige Faktoren...

also entweder du legst mal noch paar Eckdaten auf den Tisch oder du gehst gleich zu einem Architekten, wie Lars es schrieb.

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vor 21 Stunden, Form 8A schrieb:

Viel zu wenig Input um diese Frage(n) beantworten zu können! Beispiel gefällig? Bitte sehr: Welche LBO gilt (Bundesland und Stadt), soll der Zaun in den Vorgartenbereich, grenzt der Zaun das Grundstück zum öffentlichen oder privaten Bereich ab?

Eigentlich müsste doch der bauvorlagenberechtigte Verfasser des Bauantrages diese Fragen beantworten können, oder wurde der Antrag im Kenntnisgabeverfahren gestellt?

 

Guten Nabend erstmal vielen Dank für eure Antworten

 

Aufgestellt werden soll der Zaun in Gelsenkirchen /NRW

Der Zaun grenzt an einem öffentlichen Parkplatzstreifen.

 

Was meinstdu mit Kenntnisgabeverfahren ?

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