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Anklage gegen Baggerfahrer Fahrlässige Tötung


Dieter53604

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Wird allerdings interesant werden was der staatsanwalt an Szenario vorbringt.
Die gasleitungen an sich können dicht sein, trotzdem kann man die hauseinführung nach außen ziehen und irgendwo intern reißt die leitung ab...


Bei den Stahlleitungen geht das ganz schnell , dann noch die Hausinstallation ein paar Jährchen auf dem Buckel kreisch.gif kreisch.gif im feuchten Keller
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Die Aussagen das ein geprüfter Fahrer schwerer bestraft wird als ein ungeprüfter sind blödes Geschwätz.

Wird allerdings interesant werden was der staatsanwalt an Szenario vorbringt.
Die gasleitungen an sich können dicht sein, trotzdem kann man die hauseinführung nach außen ziehen und irgendwo intern reißt die leitung ab...

Erzählt mir doch mal wie breit die Schutzstreifen für eingezeichnete Versorgungsleitungen bei euren Versorgungsunternehmen sind.... die Schutzstreifen in denen eigentlich handschacht gefordert wird.
Und wer von euch hat die Vorschriften eurer lokalen versorger griffbereit... Sowas wie das hier mal als Beispiel.
https://www.ulm-netze.de/fileadmin/content/...ungUnfaelle.pdf

Geht man danach... schaufelt man jeweils 2 m rechts und links von vorh. Anlagen mit der Hand,
oder nimmt einen saugbagger....

Da geht die Haftungskette wesentlich weiter, hat der Baggerfahrer+Vorarbeiter,
als Chef/Verantwortlicher steht man für die Mitarbeiter immer mit einem Bein mit im Kahn.
Haben Baggerfahrer+Polier die jährliche Sicherheitsunterweisung bekommen,
wurde eine Gefahrenbeurteilung ausgeführt?
Ist der Baggerfahrer schriftlich beauftragt worden, das er vom Unternehmen damit betraut wurde Maschinen(Typen sind zunennen) zu bedienen, gültige uvv usw....


@Sir Digger
hi Holger, ist alles richtig was du sagst, keine Frage! In diesem Fall ging es aber drum das keinerlei Leitung vom Versorger im Schein eingezeichnet war! Also sehe ich, wie schon erwähnt absolut keinen Grund nicht mit dem Bagger zu schachten!
Und der Sicherheitsabstand wie du Erwähnt hast bezieht sich ja auf eine Eingezeichnete Leitung im Plan des Versorgers! Also markiere ich mir die Leitung und schachte im Abstand von Z.Bso. 2m mit der Hand! Mache ich das nicht und es passiert was bin ich als Ausführender mit dran, das ist Korrekt!
Aber wen keine Leitung eingezeichnet ist kann doch kein Mensch sagen man hätte mit der Hand schachten müßen, wie vom Staatsanwalt erwähnt, das ist doch dummes Geschwätze!
Und zum Thema ziehen des Hausanschlusses, ist das auch möglich, das ist auch korrekt, aber mir kann doch keiner erzählen das Sachverständige vom LKA keine Spuren an der Gasleitung in der Straße finden würden wen der Löffel des Baggers dran war und das einwirken auf die Leitung ein ziehen des Hausanschlusses zur Folge hatte! whistling.gif Ha ha!
Und laut Zeitungsbericht wurde ja gesagt, das die Polizei keinerlei Beschädigung der Gasleitung in der Straße und der Hausanschlüsse feststellen konnte!
Also als Fazit: hätte eine Berührung des Löffels mit der Gasleitung, zur Folge gehabt das ein Hausanschluss abreißt wären definitiv Spuren an der Leitung gefunden worden! blush.gif
Gruß Tino!
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Die Aussagen das ein geprüfter Fahrer schwerer bestraft wird als ein ungeprüfter sind blödes Geschwätz.

Wird allerdings interesant werden was der staatsanwalt an Szenario vorbringt.


So wie @Kevin Müller gesagt, es ist kein Blödes geschwätz, weil wenn ein ungeprüfter Fahrer ein Unfall macht, dann ist in die meisten Fall mehr bestraft sein Dienstgeber, welche gibt ihm das Lenker in die Hände.

Bei Gerichtsprozess brauchen ein ungeprüfter Fahrer überhaupt nicht wissen, welche gefährlichkeit bei den arbeit mit Maschine besteht, und wenn der ungeprüfter Fahrer ein gutes rechtsanwalt hat, dann kann der staatsanwalt sein andere Szenario nicht realisiert.

Ganz anders ist bei geprüfter Fahrer, welche ist für sein arbeit gesetzlich verantwortlich.
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Viel Fragen und Vermutungen - aber keine gesicherten Antworten.

Wir alle waren nicht dabei.

Aber einige verbindliche Aussagen sind dabei.

1. Es ist möglich, eine im Erdreich liegende Leitung zu bewegen, ohne diese zu berühren und dabei Spuren zu hinterlassen.

2. Die Gefährdungsbeurteilung und die schriftliche Einweisung aller Mitarbeiter dieser Baustelle ist ein absolutes "Muss"! Erfolgt dieses nicht, hat der Arbeitgeber ein riesen Problem.

3. Für den Fall, dass keine Leitung eingezeichnet ist, haftet man auch nicht für Schäden, falls doch eine Vorhanden ist. (Spreche aus Erfahrung, wir haben in Herford mal einen ganzen Hauptstraßenzug über mehrere Stunden tot gelegt. Leitung sollte gemäß Bestandsplan tot sein, aber es war noch Dampf drauf kreisch.gif und wir haben den Verbau durch das Kabel durchgetrieben)

4. Noch ist der Baggerfahrer nicht verurteilt!! blush.gif

5. Bei jedem Todesfall wird ermittelt und in den allermeisten Fällen Klage erhoben. Das ist sehr unangenehm, aber es kann in einem klaren Freispruch enden.

Also, abwarten, wie die Sache ausgeht. Es wäre schön, wenn weiter darüber berichtet würde.

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