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BETAM Insolvenz - Zahlungsschwierigkeiten & Abwicklung


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@Worker21: Egal wie stark Du hier betroffen bist oder nicht. Mäßige Deinen Ton anderen Usern gegenüber!Du hast noch Gelegenheit Deine Aussagen zu editieren. Nutze sie.

Dich, wie auch alle anderen, fordere ich auf weiter sachlich zu diskutieren! Danke.
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ACPM hat oben geschrieben, dass einige der MA noch berechtigte Hoffnungen haben könnten, etwas im Rahmen von Paragraph 613 a (Regelungen zum Betriebsübergang) seitens B&B und Eurovia zu erhalten. Geschrieben hatte er allerdings Paragraph 13. ich sehe hier eine Chance für diejenigen, die seinerzeit übernommen worden. Dies zu klären ist m.E. nicht Sache des Insolvenzverwalters. Deshalb sollten alle die MA, welche übernommen wurden schnellstens sich selbst darum kümmern, damit keine Fristen versteichen. Die, die eine Rechtschutz-Versicherung haben, am besten über einen spezialisierten Arbeitsrecht-Anwalt. Sonst gibt es dazu hoffentlich
Hilfe bei der Gewerkschaft, vielleicht der Arbeitsagentur oder im Rahmen einer Erstberatung bei einem Anwalt.

Ansonsten ist ja hier eine Menge geschrieben worden. Darunter ziemlich viel Halbwissen und Hoffnung, wenig Substantielles. Der " Betam-Geschädigte " hat nach meiner Meinung die Dinge am allerbesten zusammengefasst. Auch wenn sich das alles nicht schön liest, hatber doch recht.

Es bleibt aber der dringende Rat, sich möglichst schnell nach einem neuen Job umzusehen und bei einem guten
Angebot diesen anzunehmen. Bei allem Hoffen und Bangen um eine Fortführung ( was alle in solchen Insolvenz-Fällen sagen, aber ganz selten gelingt und dann meistens unter "großem Verzicht" der Mitarbeiter) braucht jeder einen gesicherten Job und Einkommen. Alle die eventuell bestehenden Ansprüch gehen Euch nicht verloren, sofern es sich um gesetzliche Ansprüche handelt. Andere Ansprüche könnt Ihr vermutlich sowieso abschreiben, denn wo nichtsbmehr ist, kann man nichts holen.
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Der " Betam-Geschädigte " hat nach meiner Meinung die Dinge am allerbesten zusammengefasst. Auch wenn sich das alles nicht schön liest, hatber doch recht

Danke für die Blumen, ich werde gleich Rot.

Die zweite Insolvenz in 2 Jahren vermittelt schon etwas an Erfahrung die man aber eigentlich nicht möchte.
Ich durfte (musste) in den letzten 2 Jahren viel dazu lernen.

Nochmal ganz wichtig ist auf die Fristen zu achten, wenn ich schon feststellen muss das im Infoblatt
das versendet wurde Fehler sind dann wird mir ganz schlecht.
Ich hoffe das alle gut aufpassen damit sie ihre berechtigten Ansprüche nicht (teilweise) verlieren.
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@ACPM ... der Insolvenzverwalter hat, wie auch mateB- Geschädigter schon geschrieben hat das beste für die Gläubiger raus zu holen, nicht mehr und nicht weniger.



Das ist so nicht korrekt, der insolvenzverwalter hat in erster Linie zu prüfen ob "Hot oder Top".
Das heisst ob die Firma zu retten ist oder nicht. Je nach dem wird dann weiter vefahren.




Insolvenzverwalter: Vertreter der Gläubiger oder der Schuldner?

Ein Insolvenzverwalter muss allen Parteien gerecht werden. Dabei lässt sich aber nur schwer eine Trennlinie ziehen. Einerseits wird der Insolvenzverwalter als Interessenvertreter der Gläubiger gesehen, da der Insolvenzverwalter das noch vorhandene Vermögen an die Schuldner verteilen soll. Andererseits sollte sich der Insolvenzverwalter dem Schuldner gegenüber verpflichtet fühlen und irgendwie eine Fortführung des Unternehmens sowie eine mögliche Entschuldung des Schuldner anstreben.

Rechtlich gesehen, gehen mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse über das Vermögen des Schuldners auf den Insolvenzverwalter über. Damit handelt der Insolvenzverwalter als amtliches Organ für und gegen die Insolvenzmasse. Ein Insolvenzverwalter hat gegenüber dem Gläubiger keine Auskunftspflicht. Vielmehr muss der Insolvenzverwalter in der Gläubigerversammlung die Teilnehmer über den Stand der Dinge im Insolvenzverfahren informieren. In der Gläubigerversammlung haben die Gläubiger die Möglichkeit über den Insolvenzverwalter auf das Insolvenzverfahren Einfluss zu nehmen. Daher sollte jeder Gläubiger die Teilnahme an einer Gläubigerversammlung unbedingt wahrnehmen.

Quelle: http://www.fuer-gruender.de/wissen/unterne...lvenzverwalter/ bearbeitet von Worker21
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