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Baggerschein Test


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Du als Zimmermann solltest das ganze ja auch vom Kranfahren kennen@ Kodee

Wir haben es oft,
das wir unsere Baukräne dem AG zur weiteren Verwendung anderer Gewerke überlassen müssen.
Wird halt so ausgeschrieben.
Einen Kran gibt es nur noch nach/mit:

-Übergabeprotokoll an den Auftraggeber, weil dieser ist unser Vertragspartner,
schon schön wie die teilweise erstaunt schauen, wenn man Ihnen klarmacht das SIE jetzt für den Kran+Schäden verantworlich sind.
-Einweisung durch einen unserer Kranführer (auf Stundenlohn) der schriftlich bestellten/beauftragten Kranführer der anderen Gewerke
-die mir einen gültigen Kranschein vorlegen müssen.

Ansonsten rücke Ich die Fernbedienung nicht mehr raus,
wenn was kaputt ist, ist es nie einer gewesen, und die AG ducken sich auch weg.
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Mal ein wenig Klartext, bloß wegen dem Schein setzt sich NIEMAND mehr in die Schußlinie als ohne.

Solange jemand als Baugeräteführer eine schriftliche Genehmigung/Bestellung hat,
das er für seine Firma Baumaschinen führen darf/soll,
ist derjenige durch die Betriebshaftpflicht gedeckt.

Baust du vorsätzlich Mist, bist du ob mit oder ohne Schein dran.
Strafrecht ala Staatsanwalt ist was ganz anderes als Schadensersatz und BG-Gedöns.

Nur sind verschiedene Auftraggeber dazu übergegangen,
zusätzlich zur "Bestellung als Baugeräteführer" auch noch den Nachweis der jährlich vorgeschriebenen Unterweisung, sowie einen Befähigungsnachweis ala diesem 0815 Schein zuverlangen.
Zu mir, Ich kann Bagger fahren, ich kann ne Menge dummes Zeug mit machen,
bekomme aber mangels Übung kein Planum mehr hin. wink.gif So ehrlich muss Ich sein.



Hi Holger,
ja sag ich doch siehe Link NR.5 Hab das Bsp. mit dem Kran genannt und so ist es mit dem Bagger auch ausschlaggebend ist die schriftliche Beauftragung des Unternehmers! Der Bagger, Lader und Kranschein den ich in einem Ausbildungszentrum mache ist nur für den Arbeitnehmer, wenn er sich in einem Unternehmen bewirbt zeigt er damit dem neuen Chef das er Ahnung davon hat und das er eine vor der BG absolvierte Prüfung bestanden hat! Deshalb muß er aber bei Einstellung trotzdem eine schriftliche Beauftragung der neuen Firma erhalten, damit er bei Ausübung seiner Tätigkeit, egal ob Bagger oder Kran über die Firmenhaftpflicht versichert ist! wave.gif
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  • 1 month later...

Hallo,
was 4 Tage ich hab dafür 3 Jahre gebraucht! eusa_think.gif Naja egal! Ich denke das das Hauptaugenmerk auf Sicherheitsvorschriften gelegt wird und bissl In und Außerbetriebnahme der Geräte! Evtl. Verladung und Sicherung des Gerätes!
Ist aber alles kein Hexenwerk bei ein bischen Interesse! yes.gif
Viel Erfolg wünsch ich dir, das wichtigste: nicht verrückt machen lassen!


Ich mache das schon fast über 15jahre, aber den kurs hab ich bis jetzt nicht gebraucht,
Ich sage mal (aussage von andere) ich behersche das ding im schlaf (auch grossgeräte lh954)

Entweder ich kann es oder nicht, es reicht leider nicht, einfach einen kurs zu machen und sich dann als baggerfahrer ausgeben, so leicht ist es auch wieder nicht,
Es gibt immer wieder tage, wo selbst ich nachgrüble, wie ich so manches problem löse muss, und ich
Lerne jetzt noch ständig dazu !
Ich finde es nicht schlecht, das man von tragfähigkeiten und sicherheitseinrichtungen von baggern usw. Belehrt wird, und auch was es neues am markt gibt,

Aber:
Ein "baggerschein" ersetzt nicht das tägliche training und vorallem das geschick !

Bzw. wird der baggerkurz bze. Schein eher negativ bei firmen bewertet "zahlt ja das Arbeitdamt" damit er einen Job bekommt,
So sieht dir realität auf !

Und ich hab so manchen "baggerfahrer" gesehen, dem ich nicht mal einen minibagger anvertrauen würde

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...es wird aber über kurz oder lang so kommen, dass gewisse Auftraggeber das Vorhandensein eines Baggerscheins voraussetzen, ansonsten gibts keine Aufträge.
Dass der Schein im Endeffekt nicht das Papier wert ist, auf dem er geschrieben wird, sollte klar sein.
Hauptsache wir AN haben mal wieder neue Kosten am Bein...
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