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Wohnhaus Abbruch - hätte gerne Rat und Tips


5439ccm

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Das hat mit niedermachen nichts zutun,
es geht einfach daraum, dem Fragensteller mal aufzuzeigen,
wo seine Grenzen liegen. Bzw worauf er sich einläßt.

Das fängt bei so banalen Sachen wie Bauzaun an, als Maler/Gartenbauer werden da wohgl kaum 100m Bauzaun im Lager liegen. Und wer sowas ohne Sicherung macht.. ph34r.gif
Stichwort Baustellenabsicherung über Nacht, und hört mit Staubbindung beim Abriß auf.

Dazu das Versicherungsrisiko..
Ich weiß was Ich im Jahr dafür extra an meine Betriebshaftpflicht zahle, bzw BG Abgaben.

Risiko Entsorgungskosten.

Mischschutt ist abartig teuer,also musst du sortieren, und das an besten gleich in Container.

Bei nem Haus 10x10m und 36,5er außenwänden + bischen Innenwand gedöns. fallen schon pro Stockwerk
mindestens 45m³ Bauschutt an, als Feste Masse, lose ist das noch was mehr. dazu noch je Decke mit 20m³.
Das summiert sich...


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Jeder ist einmal klein angefangen - aber ich bewundere deinen Mut.

Vorweg einmal einen Auszug aus der Bauordnung NRW - evtl. ist das im "Ländle" alles anders?

§ 59 BauO NRW – Unternehmerin, Unternehmer

(1) Jede Unternehmerin oder jeder Unternehmer ist für die ordnungsgemäße, den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Bauvorlagen entsprechende Ausführung der von ihr oder ihm übernommenen Arbeiten und insoweit für die ordnungsgemäße Einrichtung und den sicheren bautechnischen Betrieb der Baustelle sowie für die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen verantwortlich. Sie oder er hat die erforderlichen Nachweise über die Verwendbarkeit der verwendeten Bauprodukte und Bauarten zu erbringen und auf der Baustelle bereitzuhalten. Sie oder er darf, unbeschadet der Vorschriften des § 75, Arbeiten nicht ausführen oder ausführen lassen, bevor nicht die dafür notwendigen Unterlagen und Anweisungen an der Baustelle vorliegen.

(2) Die Unternehmerin oder der Unternehmer hat auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörde für Bauarbeiten, bei denen die Sicherheit der baulichen Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen in außergewöhnlichem Maße von der besonderen Sachkenntnis und Erfahrung der Unternehmerin oder des Unternehmers oder von einer Ausstattung des Unternehmens mit besonderen Vorrichtungen abhängt, nachzuweisen, dass sie oder er für diese Bauarbeiten geeignet ist und über die erforderlichen Vorrichtungen verfügt.

(3) Besitzt eine Unternehmerin oder ein Unternehmer für einzelne Arbeiten nicht die erforderliche Sachkunde und Erfahrung, so hat sie oder er dafür zu sorgen, dass Fachunternehmerinnen oder Fachunternehmer oder Fachleute herangezogen werden. Diese sind für ihre Arbeiten verantwortlich. Für das ordnungsgemäße Ineinandergreifen ihrer oder seiner Arbeiten mit denen der Fachunternehmerinnen oder Fachunternehmer oder Fachleute ist die Unternehmerin oder der Unternehmer verantwortlich.


§ 59 sagt alles aus.

Hier ist es so, dass wir bei den Bauämtern, die uns nicht kennen, entsprechende Referenzen und Maschinenausstattung nachweisen müssen. Erst dann wird dem vorgesehenen Abbruchunternehmer zugestimmt.
Privatleute dürfen nicht einmal das eigene Haus zurückbauen.

Fachkunde bekommt man, wenn man zuerst einmal bei Abbrüchen selber (als Angestellter in einer Firma) mitwirkt - und nicht gleich einen ganzen Abbruchauftrag annimmt.

Bauschutt in einem abgebrochenen Keller zu vergraben ist eine Ordnungswidrigkeit wenn nicht gar eine Straftat. Bauschutt ist unbehandelt ein Abfallstoff und darf daher nicht wieder eingebaut werden. Du würdest dich sofort angreifbar machen.

Letztlich soll es dir nicht so ergehen:

http://forum.bauforum24.biz/forum/index.ph...st&p=667398

Bis 0.40 noch alles ok, aber dann ... kreisch.gif

Ich denke, dass dein Vorhaben keine gute Idee ist. eusa_think.gif

Schau dir hier die Abbruchbaustellen mal genau an, da bricht niemand mit einem "Minibagger" (den 13 Tonner zähl ich auch noch dazu) ein Wohngebäude ab. bearbeitet von ZX250
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Bei nem Haus 10x10m und 36,5er außenwänden + bischen Innenwand gedöns. fallen schon pro Stockwerk
mindestens 45m³ Bauschutt an, als Feste Masse, lose ist das noch was mehr. dazu noch je Decke mit 20m³.
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Grobe Faustformel: Bauschutt lose Masse = rd. 1/3 des umbauten Raum des Abbruchobjektes
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