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Auswahl Mauerwerk beim Hausbau? KS, WDV, Poroton?


Ibrakadabra18

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Hallo Aka ! Vielen Dank für deine sehr gute Beratung . Deine Hinweise habe ich bis jetzt von keinem gehört , wie du schon sagtest , die wollen alle nur mein bestes , die Euros . Ich werde deinem Rat folgen und mir mal als nächstes einen Architekten suchen . Hauptsache es gibt einen der nicht für eine bestimmte Baufirma arbeitet . Also nochmals vielen Dank ,dein Tipp ist Gold wert . Aber vielleicht hast Du noch einen Rat für mich als Fachmann , welche Belüftung vorteilhafter ist und wie der Archi. Entlohnt wird .
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Im Prinzip kann man die Aussage des Users Aka so unterschreiben.

Ergänzend hierzu sei noch angemerkt, dass die Beauftragung eines Architekten dann i.d.R. eine individuelle Planung darstellt, die trotz Kostenschätzung, Kostenfeststellung und Kostenanschlag dennoch keine Festpreisvoraussage ist. Der Architekt rechnet i.d.R. keine Statiken oder auch keine bauphysikalischen Nachweise. Diese werden von Sonderfachleuten (Statiker, Bauingenieur, Bauphysiker) erstellt. Das Honorar dieser Sonderfachleute addiert sich zu den Kosten hinzu.

Dies ist der Unterschied zum Bauträgergeschäft, bei dem der Bauträger der Bauherr ist und einen bestimmten Entwurf x-mal mit Rahmen- oder Festpreisverträgen baut. Abzuraten ist von der Zusammenarbeit mit sog. "Bauberatern". Bei diesem Modell ist der Auftraggeber der Bauherr mit allen Pflichten, hat aber quasi keine Mitsprache und zahlt demnach dem Berater für nix Geld.

Wenn ein Architekt über einen soliden regionalen Handwerkerstamm verfügt, kann die Bauqualität durchaus passabel sein. Wichtig ist, dass bei Reklamationen der Unternehmer greifbar ist und nicht am anderen Ende der Welt sitzt oder schon insolvent ist, was beim Billigsten immer vorkommen kann.

Die Honorierung des Architekten erfolgt über die HOAI (Honorarordung für Architekten und Ingenieure) in der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Architektenvertrages gültigen Fassung. Grundlage des Honorars sind die "anrechenbaren Kosten", die die Nettobaukosten zzgl. eventueller Zuschläge auf der errechneten Basis der Kostenschätzungen, -feststellungen bzw. -anschläge sind. Grundsätzlich sollte man sich von dem Architekten auch einen Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung geben lassen.

Von sonderbaren Abrechnungen kann ich auch berichten: So hatten wir in der Rechnungsprüfung einer Abschlagszahlungsforderung entdeckt, dass versucht wurde geliefertes, aber noch nicht verbautes Material abzurechnen. Diese war dann auch ein nicht unerhebliches, 4-stelliges Sümmchen zu hoch...

bearbeitet von Form 8A
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Bei der Lüftungsanlagen... das kommt drauf an wie man es handhaben will und auch die jeweilige Planung spricht da ein paar Worte mit - z.B. wie ist die Anordnung der Raume, wo ist der Technikraum, wo könnte man ggf. eine zentrale Anlage installieren.
Ist wie überall, da muß man die Vor- und Nachteile der beiden Systeme gegeneinander abwägen.

Bei den Architekten ist das so -ich rede hier von D-, dass es da eine sog. Honorarordnung (HOAI) (hier ist der Gesetzestext) gibt nach der diese eigentlich abrechnen müssen.

Ich versuchs mal grob aufzuzeigen...
Da fließen die sog. anrechenbaren Kosten, der Schwierigkeitsgrad des Bauvorhabens (Honorarzone I bis V) mit ein und dann kann man in § 35 Honorare für Grundleistungen bei Gebäuden und Innenräumen nachsehen, was das Gesamthonorar (100%) ausmacht.

Jetzt gibts da noch die sog. Leistungsphasen 1 bis 9.... siehe auch § 34 Leistungsbild Gebäude und Innenräume

-Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) mit je 2 Prozent für Gebäude und Innenräume,
-Leistungsphase 2 (Vorplanung) mit je 7 Prozent für Gebäude und Innenräume,
-Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) mit 15 Prozent für Gebäude und Innenräume,
-Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) mit 3 Prozent für Gebäude und 2 Prozent für Innenräume,
-Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) mit 25 Prozent für Gebäude und 30 Prozent für Innenräume,
-Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) mit 10 Prozent für Gebäude und 7 Prozent für Innenräume,
-Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) mit 4 Prozent für Gebäude und 3 Prozent für Innenräume,
-Leistungsphase 8 (Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation) mit 32 Prozent für Gebäude und Innenräume,
-Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) mit je 2 Prozent für Gebäude und Innenräume.

...da ist für jede Leistungsphase definiert, was der Architekt zu liefern hat und mit wie vielen Prozenten des Gesamthonorars die jeweilige Leistungsphase zu vergüten ist.

Man kann auch bestimmte Leistungsphasen ausnehmen... so wird man z.B. bei einem relativ einfachen EFH keine ausgiebige/aufwändige Werkplanung (Lph 5) benötigen.
Auf Lph 9 z.B. verzichten die meisten Architekten gerne freiwillig und raten davon ab... das ist die Objektbetreuung während der Gewährleistungszeit der ausführenden Firmen und die Abwicklung evtl. Gewährleistungsfälle... die Lph zieht sich also über ein paar Jahre hin und außerdem ist das Werk des Architekten erst danach abgeschlossen, was heißt dessen Gewährleistungszeit fängt erst mit Abschluß von Lph 9 an zu laufen -> ist Lph 9 beauftragt haftet der Architekt noch für Bauschäden, wenn alle anderen Beteiligten schon aus der Haftung sind (=doppelte Gewährleistungszeit).

Jedoch kann man meist auch mit den Leuten reden und danach fragen... teils, wenn z.B. nur bestimmte Leistungen gebraucht werden kann man da auch nach einem Stundesatz fragen oder evtl. einen Festpreis... wie gesagt gleich offen danach fragen, verhandeln und erklären lassen.
Man muß so quasi als Tipp dazu sagen, dass so eine Abrechnung exakt nach HOAI nicht gerade unkompliziert ist, da ist so mancher auch froh, wenn er mit dem Bauherrn eine individuelle Lösung machen kann.

Kommt halt drauf an wie viel Architekt man will und benötigt... da gibts Leute die lassen sich ihr Häuschen entwerfen und die Eingabeplanung machen.

Wir hatten mal ein Häuschen -hab damals in meinem Büropraktikum den Plan gezeichnet-, das haben wir bis zur Baugenehmigung betreut und haben dann noch den Keller mit Bodenplatte ausgeschrieben... das eigentliche Haus oben drauf, ein Holzhaus wurde von einem Bekannten des Bauherrn errichtet - da ist der Zimmermann halt einmal im Büro vorbeigekommen, wir haben mit ihm die Hütte durchgesprochen und als der Rohbau stand haben sind wir auch mal auf die Baustelle gefahren und habens uns angesehen - das hat den Bauherrn nix extra gekostet.

Es gibt auch welche holen sich bei einem von einer Baufirma geplanten Häuschen zusätzlich eben der Bauschäden wegen für die Bauleitung/Bauaufsicht einen eigenen Achitekten / Bauingenieur dazu. bearbeitet von Aka
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Danke Aka für deine ausführliche Antwort ! Wenn man das so liest bekommt man ja Angst. Zum Glück baut man ja nur einmal. Ich hätte vorher nie gedacht , daß das alles so kompliziert ist . Echt Deutsch . Aber man möchte ja auch so wenig wie möglich Fehler machen , ganz ohne geht es sicherlich nicht . Zum Glück , hab ich noch etwas Zeit alles zu organisieren . Ich möchte auch alles in Ruhe , ohne Streß erledigen . Also nochmals vielen Dank und wenn ich noch Fragen hab , werde ich mich nochmal vertrauensvoll an dich wenden .
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