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Gossentiefe


Freak-Bibo

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Die Frage ist ja wie definiert das Amt diese Entwässerung.
Gemäß dem Merkblatt für die Entwässerung von Straßen dürfen Mulden neben der Straße (gibt ja kein Gehweg) bis zu 15 cm haben. Ist aber Blödsinn. Ist ja keine Landstraße.

Ergo wenn ich das jetzt richtig nachgeschlagen habe dürfen Muldenrinnen aus Beton bzw generell Entwässerungsrinnen wie sie eigentlich in Wohn- und Dorfstraßen üblich sind 3 cm nicht übersteigen.

Ich hab jetzt nicht die RAS-EW (Richtlinien für die Anlage von Straßen Teil: Entwässerung) zur Hand aber da sollte eigentlich drin stehen was sein darf.

Allerdings einfach zu beseitigen wird es auch nicht sein. Mit etwas anheben ist es nicht getan. Das Wasser muss ja auch irgenwie weg. bearbeitet von Marestic
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Danke für Eure Antworten.

Es war nocheinmal ein Mitarbeiter des Strassenbauamtes da zur Besichtigung.
Er ist auch der Meinung das das so nicht geht und es wird in den nächsten Wochen abgestellt.

Kann dan zwar paar Tage nicht auf den Hof fahren, aber danach dann wieder ohne Angst.

Nochmal Danke
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