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Genehmigung zum Aufstellen einer Brechanlage


Zeppelinus

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auf der Homepage des Deutschen Abbruchverbandes hab ich auch schon geschaut. Da gibt es eine Möglichkeit sich als zertifizierter Betrieb eintragen zu lassen und zwar durch eine Selbstverplichtungserklärung über den Zustand des Abbruchmaterials. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft beim Deutschen Abbruchverband, Kosten im Jahr ca. 700,- bis zu 1500,- €. Damit hab ich aber immer noch nicht die Kuh vom Eis bezüglich Betreiben einer Brechanlage im Gewerbegebiet.

Bezüglich der Entsorgung von Altholz wird bei uns im Kreis immer auch ein Entsorgungsnachweis verlangt. Nun machen wir das halt immer so, dass wir eine Ladung ordnungsgemäß entsorgen und den Rest z. B. bei einer Firma, die Spanplatten herstellt, abliefern. Die nehmen sowas gerne an, da die am Tag ca. 100 cbm Brennholz benötigen und das sogar zum Nulltarif.

An ZX 250

sowas wie du da beschrieben hast, mit dem Lagergrundstück, kenne ich auch aus eigener Erfahrung. Wollte von der Gemeinde ein Grundstücksstreifen  ca. 10 x 50 m im Gewerbegebiet pachten oder auch kaufen um dort Materialien und evtl. den Hochbaukran über den Winter abzustellen. Wurde vom Gemeinderat abgelehnt mit der Begründung, dass es bei einer Baufirma immer aussieht wie bei Hämpels unterm Sofa. Nun wurde das Grundstück an eine Kfz-Werkstatt verkauft und jetzt schauts dort aus wie bei 3 Hämpels.

Der nächste Clou unseres Bauamtes: Für mein Gewerbegrundstück, auf dem momentan u. a. die Brechanlage steht, muss ich für die Lagerung von Baumaterialien, Schalungsteilen und Gerüsten eine Baugenehmigung erwirken. Jede Lagerfläche, auch in einem Gewerbegebiet, die mehr als 100 qm umfasst,  muss genehmigt werden. Das ist ja so, wie wenn ich einen Acker kaufe und muss dann den Anbau von Getreide oder so genehmigen lassen.

In was für einem Staat leben wir eigentlich?

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Ja das ist leider so mit der Bürokratie .

Hab auch ein Nebengewerbe angemeldet .

Man kommt sich nun vor als Verbrecher .Was die alles wollen und Vorschreiben ,Wahnsinn .

Am schnellsten und als erstes ,wie kann es anders sein ,hatte ich Post vom Finanzamt Vorsteuermeldung mit Elster .Danach Gewerbemüll .

Ach Ja ,Zwangsabgabe IHK .Soll einer sagen in Deutschland gibt es keine Mafia .

 

So ein Brecherplatz ist schon was besonderes für die Behörden .

Ich kenne es hier nur so das die eine Halle vorschreiben .Bestimmt in jedem Bundesland anders .

 

 

 

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@Kevin kauf dir mal noch einen kleinen LKW oder stell einen Arbeitnehmer ein.

Es machen alle so zu dir  :bauforum3:.

Wie werden eigentlich Lagerplätze behandeld die schon seit ewigen Zeiten Lagerplätze sind und damals sicher nicht genehmigungspflichtig waren ?

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Stichwort Bestandsschutz. Und auch alte Plätze sind irgendwann einmal als Lagerplatz/Gewerbegebiet ausgewiesen worden.

Ich warte als darauf das es hier mal Ärger gibt, in der Nachbarsstrasse hat es 2 Besitzerwechsel gegeben, der eine hat  schon versucht Stimmung bei den

Nachbarn zumachen weil im Sommer halt um spätestens 6 Uhr Betrieb auf dem Hof herscht. Wenn es richtig warm werdne soll, auch mal früher.

Nur ist unser Platz voll als Gewerbegebiet eingetragen, ohne besondere Einschränkungen, 1948 sah man das wohl etwas lockerer.

 

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