Zu Inhalt springen
Europas größte Bau & Baumaschinen Community - Mitglieder: 36.156

Genehmigung zum Aufstellen einer Brechanlage


Zeppelinus

Recommended Posts

Hallo,

habe ein ca. 6000m² großes Industriegrundstück.
Ist es möglich hier Bauschutt zu lagern und dann zu brechen. möchte entweder eine brechanlage dauerhaft dort betreiben oder eine mobile, welche nur an ein paar Tagen im Monat läuft. wer kennt sich aus??
Link to comment
Auf anderen Seiten teilen

Registriere dich um diese Anzeige nicht mehr zu sehen.

Brichst du mit eigenem brecher? Bleibt der brecher dann da oder kommt der danach wieder weg?

Ein halbes jahr brauchst du nix besonderes beantragen solang es ein mobilbrecher is.

Gruß wolfi


Ach ja mit dem lagern musst dich informieren weils von Landkreis zu Landkreis verschieden is..
Bei uns muss überdacht sein und beton drunter über der Fläche wo gebrochen und gelagert wird. 3 km weiter im anderen Landkreis brauchen die gar nix. Wenn des ganze länger als ein halbes jahr betrieben wird bimsch Genehmigung auf jeden fall. bearbeitet von 19wolfi84
Link to comment
Auf anderen Seiten teilen

Wenn Du mehr als 100 to ungebrochenen Bauschutt lagerst, muss das vom Gewerbeaufsichtsamt genehmigt werden. Der Betrieb einer mobilen Anlage, die nur von Zeit zu Zeit dort steht geht auf jeden Fall einfacher zu genehmigen, als eine Stationäre Anlage. Ausserdem musst du beim Gewerbeaufsichtsamt angeben, welche Menge an ungebrochenem Material Du dort lagern willst und musst dementsprechend Sichherheit z.B. als Bankbürgschaft hinterlegen. Sind so 5,-€ pro to, ist aber verhandelbar.
Link to comment
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 month later...
  • 2 years later...

Hallo,

ich betreibe seit ca. 8 Jahren eine mobile Brechanlage auf meinem Gewerbegrundstück in Baden-Württemberg, nur unterbrochen durch zeitweilige Einsätze auf Abbruchbaustellen.

Nun meldet sich die Umweltbehörde unseres Landratsamtes und will mir die weitere Betreibung dieser Anlage verbieten. Angeblich darf eine Brechanlage nur in einem Industriegebiet betrieben werden. Sollte ich an dem jetzigen Platz die Brechanlage weiterbetreiben wollen, so müßte ich eine lärm- u. staubgeschützte Halle drumherum bauen., obwohl in diesem Gewerbegebiet höhe Lärmimmissionen zugelassen sind.

Bei einer weiteren Betreibung ohne Erfüllung der Auflagen, würde ich eine Straftat begehen und ich müsste mit einer Anklage über die Staatsanwaltschaft rechnen.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Danke im Voraus!

Gruß

bauhecht

Link to comment
Auf anderen Seiten teilen

Diskutiere mit!

Du kannst jetzt antworten und Dich später anmelden. Wenn du bereits einen Account hast kannst du dich hier anmelden.

Gast
Antworte auf dieses Thema...

×   Du hast formatierten Inhalt eingefügt..   Formatierung wiederherstellen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch umgewandelt und eingebettet.   Statt dessen nur den Link anzeigen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

  • Gerade aktiv   0 Mitglieder

    • No registered users viewing this page.
×
  • Neu erstellen...