Kai 2 Geschrieben 23. Juni 2012 Share Geschrieben 23. Juni 2012 Moin, moin.Fall 1: Würde sagen die Baustellenleitung. Hier wurde der Sicherheitsabstand um den Drehbereich nicht korrekt, bzw. gar nicht abgesichert, was vorgeschrieben ist. Außerdem: Jeder "Dumme" kann nicht wissen, dass sich der Kran frei drehen kann. Hier hätte man den "Dummen" sofort unterrichten und anweisen müssen woanders zu parken.Fall 2: Als erstes der Kranfahrer, er ist für die SICHERE Bedienung des Krans verantwortlich. Ist der Sicherheitsabstand nicht eingehalten, darf der Kran nicht in Betrieb genommen werden. Vielleicht könnte die Bauleitung auch eine Teilschuld tragen, da der Kran nicht laut BAL etc. abgesichert und somit nicht korrekt aufgestellt worden ist. Dies meine Sichtweise...Gruß Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
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